Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9102
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SG Trockenbau & Entrümpelung UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
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1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lippestraße 13, 45701 Herten
Handelsregister
Amtsgericht Recklinghausen HRB 9102
EUID
DER2204.HRB9102
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 597/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Antragseingang
08.08.2025
Gutachtenerstellung
10.11.2025
Beschluss
13.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entrümpelung und der Trockenbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat die Verfahren 80 IN 597/25, 80 IN 430/25 und 80 IN 428/25 über das Vermögen der SG Trockenbau & Entrümpelung UG (haftungsbeschränkt) zu einem einheitlichen Verfahren verbunden, wobei das erstgenannte Verfahren führend ist. Der am 08.08.2025 eingegangene Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Nach Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch reicht das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies stützt sich auf ein schriftliches Gutachten eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen vom 10.11.2025. Ein ausreichender Kostenvorschuss wurde nicht gezahlt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 597/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 9102 eingetragenen SG Trockenbau & Entrümpelung UG (haftungsbeschränkt), Lippestr. 13, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yasar U…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 597/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 9102 eingetragenen SG Trockenbau & Entrümpelung UG (haftungsbeschränkt), Lippestr. 13, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yasar Uzun, Heidestr. 106, 44866 Bochum
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schwentker Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
werden die Verfahren 80 IN 597/25 und 80 IN 430/25 und 80 IN 428/25 zu einem einheitlichen Verfahren verbunden. Führend ist das erstgenannte Verfahren. (§ 4 InsO, § 147 ZPO)
Der am 08.08.2025 eingegangene Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei dem Schuldner zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht in dem Vorverfahren 80 IN 430/25 und 80 IN 428/25 beauftragten Sachverständigen vom 10.11.2025.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Bochum, 13.01.2026
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