Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Holger Munke Gastro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 220422
EUID
DEP3210.HRB220422
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 15/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt LL.M. Georg Schloenbach
Adresse
Altenwall 23, 28195 Bremen
Telefon
0421/430 59 39 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.02.2026 , 15:00 Uhr
Abweisung mangels Masse
07.05.2026
Aufhebung
07.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Gaststätten und Restaurants mit dazugehöriger Außengastronomie, Catering- und Partyservice sowie Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Events sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Holger Munke Gastro GmbH in Wildeshausen wurde ein Insolvenzantragsverfahren geführt. Am 10.02.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Georg Schloenbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin bedurften der Zustimmung des Verwalters. Am 07.05.2026 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die vorläufigen Maßnahmen, einschließlich der Verfügungsbeschränkungen und der Anordnung der vorläufigen Verwaltung, sind am selben Tag aufgehoben worden. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Holger Munke Gastro GmbH, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 220422), vertr. d.: Holger Munke, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2026 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstell…
12 IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Holger Munke Gastro GmbH, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 220422), vertr. d.: Holger Munke, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2026 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg Schloenbach LL.M., Altenwall 23, 28195 Bremen, Tel.: 0421/430 59 39 0, Fax: 0421/430 59 39-29 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Holger Munke Gastro GmbH, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 220422), vertr. d.: Holger Munke, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.05.2026 mangels Masse abgew…
12 IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Holger Munke Gastro GmbH, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 220422), vertr. d.: Holger Munke, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.02.2026 sind am 07.05.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Delmenhorst eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Holger Munke Gastro GmbH, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 220422), vertr. d.: Holger Munke, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Ve…
12 IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Holger Munke Gastro GmbH, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 220422), vertr. d.: Holger Munke, Düngstrup 16, 27793 Wildeshausen, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 10.02.2026 am 07.05.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 07.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.