Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Style Einrichtungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 204666
EUID
DEP2613.HRB204666
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 102/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
09.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Style Einrichtungsgesellschaft mbH ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Das Verfahren ist damit nicht eröffnet worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 102/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Style Einrichtungsgesellschaft mbH, Hauptstraße 36, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 204666), vertr. d.: Armin Scholz, Melkerweg 1, 27478 Cuxhaven, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.02.2026 mangels Masse abge…
12 IN 102/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Style Einrichtungsgesellschaft mbH, Hauptstraße 36, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 204666), vertr. d.: Armin Scholz, Melkerweg 1, 27478 Cuxhaven, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cuxhaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 09.02.2026
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