Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 790297

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Insolvenzprofil

Holl Energy Solutions GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Blumenstraße 22, 70736 Fellbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 790297
EUID
DEB8534.HRB790297

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
14 IN 1226/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Norman Häring
Adresse
Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart
Telefon
0711 2804393
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.07.2026 , 12:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung eigenen Vermögens und das Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere im Bereich Planung, Projektierung und Abschluss von Verträgen im Bereich der erneuerbaren Energien sowie das Erbringen von Dienstleistungen in diesen Bereichen, auch gegenüber verbundenen Unternehmen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 02.07.2026 über den Antrag der Holl Energy Solutions GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss gefasst. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Norman Häring aus Stuttgart bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; Leistungen sind an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und darüber zu verfügen sowie Masseverbindlichkeiten zu begründen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

14 IN 1226/26 | In dem Verfahren über den Antrag Holl Energy Solutions GmbH, Blumenstraße 22, 70736 Fellbach, vertreten durch die Geschäftsführer Alexander Erba und Bert Fiedler Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 790297 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das…

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