Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Holz Aktiv Haus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Seemenstr. 21, 63633 Birstein
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 13037
EUID
DEM1502.HRB13037
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 379/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder
Kanzlei
Schneider Geiwitz
Adresse
Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main
Telefon
069/6897476-0
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Forderungsprüfung
08.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Planung und Herstellung von Holzfertigteilen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz Aktiv Haus GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Zudem wurde angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Als Stichtag für diese Prüfung wurde der 08.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nachträglich angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen werden eine Woche vor diesem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 379/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz Aktiv Haus GmbH, Seemenstraße 21, 63633 Birstein (AG Hanau, HRB 13037), vertr. d.: Marko Karnelka, Landsklingel 4, 63579 Freigericht, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im sch…
70 IN 379/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz Aktiv Haus GmbH, Seemenstraße 21, 63633 Birstein (AG Hanau, HRB 13037), vertr. d.: Marko Karnelka, Landsklingel 4, 63579 Freigericht, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 27.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 379/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz Aktiv Haus GmbH, Seemenstraße 21, 63633 Birstein (AG Hanau, HRB 13037), vertr. d.: Marko Karnelka, (Geschäftsführer), wird die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe…
70 IN 379/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holz Aktiv Haus GmbH, Seemenstraße 21, 63633 Birstein (AG Hanau, HRB 13037), vertr. d.: Marko Karnelka, (Geschäftsführer), wird die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/6897476-0, Fax: 069/6897476-20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 08.01.2026
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