Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HOLZARCHITEKTUR.GMBH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 103936
EUID
DEM1103.HRB103936
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 19/25
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.01.2025 , 14:40 Uhr
Eröffnung
01.09.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.10.2025
Prüfungstermin
19.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der HOLZARCHITEKTUR.GMBH ist am 01.09.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Maurer bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 08.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.11.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person des Insolvenzverwalters und weitere Verfahrenspunkte schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 09.01.2025 ist gegen die HOLZARCHITEKTUR.GMBH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und eine vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Rechtsanwalt Andreas Maurer wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.09.2025 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldefrist endet am 0…
Am 09.01.2025 ist gegen die HOLZARCHITEKTUR.GMBH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und eine vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Rechtsanwalt Andreas Maurer wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.09.2025 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldefrist endet am 08.10.2025. Der Prüfungstermin, der dem Stichtag entspricht, findet am 19.11.2025 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 19/25: Über das Vermögen der HOLZARCHITEKTUR.GMBH, Südliche Ringstraße 15 A, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 103936), vertr. d.: Omar Ilyas Siddiqui, Brüder-Knauß-Str. 57, 64285 Darmstadt, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanw…
9 IN 19/25: Über das Vermögen der HOLZARCHITEKTUR.GMBH, Südliche Ringstraße 15 A, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 103936), vertr. d.: Omar Ilyas Siddiqui, Brüder-Knauß-Str. 57, 64285 Darmstadt, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Maurer, Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-500498-0, Fax: 06151-5004989.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.10.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie elektronischen Zustellungen unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs zustimmen können.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.11.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.10.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (19.11.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 19/25 .In dem Insolvenzantragsverfahren der HOLZARCHITEKTUR.GMBH, Südliche Ringstraße 15 A, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 103936), vertr. d.: Omar Siddiqui, (Geschäftsführer), wird der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Maurer im Wege der Einzelermächtigung ermächtigt, die noch …
Geschäfts-Nr.: 9 IN 19/25 .In dem Insolvenzantragsverfahren der HOLZARCHITEKTUR.GMBH, Südliche Ringstraße 15 A, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 103936), vertr. d.: Omar Siddiqui, (Geschäftsführer), wird der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Maurer im Wege der Einzelermächtigung ermächtigt, die noch bestehenden Arbeitsverhältnisse der Antragstellerin zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.
G r ü n d e :
Die Einzelermächtigung ist erforderlich, da der Betrieb nicht mehr fortgeführt werden soll, der Geschäftsführer aus gesundheitlichen Gründen jedoch nicht mehr in der Lage ist, die Kündigungen der Arbeitsverhältnisse auszusprechen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenz-verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.01.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 19/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HOLZARCHITEKTUR.GMBH, Südliche Ringstraße 15 A, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 103936), vertr. d.: Omar Siddiqui, (Geschäftsführer), ist am 09.01.2025 um 14:40 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. …
Geschäfts-Nr.: 9 IN 19/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HOLZARCHITEKTUR.GMBH, Südliche Ringstraße 15 A, 64390 Erzhausen (AG Darmstadt, HRB 103936), vertr. d.: Omar Siddiqui, (Geschäftsführer), ist am 09.01.2025 um 14:40 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Maurer, Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-500498-0, Fax: 06151-5004989 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 09.01.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.