Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Holzbau Hölz GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Schachenstraße 27, 88267 Vogt
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 621070
EUID
DEB8537.HRA621070
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 191/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.03.2024 , 09:33 Uhr
Eröffnung
28.05.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.06.2024
Berichtstermin
08.07.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
08.07.2024 , 09:30 Uhr
Gläubigerversammlung
12.09.2024 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hölz GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hölz Verwaltungs-GmbH, wurde am 28.03.2024 durch das Amtsgericht Ravensburg eröffnet. Zunächst wurden am 28.03.2024 um 09:33 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Volker von Danckelmann bestellt. Das Verfahren ist am 28.05.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Volker von Danckelmann ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind für den 08.07.2024 um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg anberaumt. In einer späteren Bekanntmachung vom 22.04.2026 wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bis zum 20.04.2026 im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Widerspruchsfrist endet am 21.05.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hölz GmbH & Co. KG ist am 28.05.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Dr. Volker von Danckelmann, der später zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Insolvenzgläub…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau Hölz GmbH & Co. KG ist am 28.05.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Dr. Volker von Danckelmann, der später zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 28.06.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind am 08.07.2024 anberaumt worden. Zudem ist ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einer Vereinbarung betreffend das Bauvorhaben Schuler am 12.09.2024 bestimmt worden. Das Verfahren befindet sich im laufenden Stadium mit offenen Terminen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 191/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Holzbau Hölz GmbH & Co. KG, Schachenstraße 27, 88267 Vogt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hölz Verwaltungs-GmbH, , 88239 Wangen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mario Andreas Hölz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registerg…
20 IN 191/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Holzbau Hölz GmbH & Co. KG, Schachenstraße 27, 88267 Vogt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hölz Verwaltungs-GmbH, , 88239 Wangen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mario Andreas Hölz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 621070
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 20.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 77-88 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
105 IN 191/24
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In dem Verfahren über den Antrag
Holzbau Hölz GmbH & Co. KG, Schachenstraße 27, 88267 Vogt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hölz Verwaltungs-GmbH, , 88239 Wangen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mario Andreas Hölz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Regist…
105 IN 191/24
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In dem Verfahren über den Antrag
Holzbau Hölz GmbH & Co. KG, Schachenstraße 27, 88267 Vogt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hölz Verwaltungs-GmbH, , 88239 Wangen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mario Andreas Hölz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 621070
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 28.03.2024 um 09:33 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Volker von Danckelmann
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon: 0731 97018602, Fax: 0731 97018660
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 28.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 191/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Holzbau Hölz GmbH & Co. KG, Schachenstraße 27, 88267 Vogt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hölz Verwaltungs-GmbH, , 88239 Wangen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mario Andreas Hölz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registerg…
20 IN 191/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Holzbau Hölz GmbH & Co. KG, Schachenstraße 27, 88267 Vogt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hölz Verwaltungs-GmbH, , 88239 Wangen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mario Andreas Hölz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 621070
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Zimmerei
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.05.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Volker von Danckelmann
Ziegelländeweg 4, 89077 Ulm
Telefon: 0731 970180
Telefax: 0731 97018660
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 01.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 08.07.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 08.07.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 28.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
20 IN 191/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Holzbau Hölz GmbH & Co. KG, Schachenstraße 27, 88267 Vogt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hölz Verwaltungs-GmbH, , 88239 Wangen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mario Andreas Hölz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registerg…
20 IN 191/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Holzbau Hölz GmbH & Co. KG, Schachenstraße 27, 88267 Vogt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hölz Verwaltungs-GmbH, , 88239 Wangen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mario Andreas Hölz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 621070
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung des Verwalters betreffend das Bauvorhaben Schuler.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 12.09.2024, 09:30 Uhr
Dienstzimmer 125, 1. OG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 04.09.2024
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