Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TMT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Finkenstraße 1, 75438 Knittlingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 733490
EUID
DEB8535.HRB733490
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 177/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist zur Einwendungserhebung
22.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Bauhaupt- und nebetitätigkeit, insbesondere a) die Ausführung von Bauleistungen für eigene oder fremde Rechnung, insbesondere im Hoch- und Tiefbau, b) der Entwurf, die Planung und die Berechnung von Bauwerken, c) die Durchführung aller dem Baugewerbe dienenden Hilfsgeschäfte, insbesondere der Einkauf, die Herstellung, die Aufbereitung, die Verwertung und der Vertrieb von Baustoffen und -materialien, d) die Wartung und Instandhaltung von lnfrastruktureinrichtungen, insbesondere im Hochbau, e) der Handel mit Baustoffen und -materialien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMT GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, zuständig für das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Pforzheim. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 22.05.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 28.195,82 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 18.676,28 EUR gegenübersteht. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 177/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TMT GmbH, Finkenstraße 1, 75438 Knittlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Todorova
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733490
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einsch…
2 IN 177/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TMT GmbH, Finkenstraße 1, 75438 Knittlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Todorova
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733490
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Pforzheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 28.195,82 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 18.676,28 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 177/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TMT GmbH, Finkenstraße 1, 75438 Knittlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Todorova
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733490
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 28.195,82 EUR …
2 IN 177/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TMT GmbH, Finkenstraße 1, 75438 Knittlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Todorova
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 733490
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 28.195,82 EUR steht ein Betrag von 18.676,28 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 20.04.2026
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