Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 7613
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Holzbau van Kempen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Von-Büren-Allee 30, 59302 Oelde
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 7613
EUID
DER2713.HRB7613
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
78 IN 11/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Yorck T. Streitbörger
Adresse
Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Eröffnung
01.06.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.08.2025
Berichtstermin
29.08.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
29.08.2025 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
24.04.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Fertigung von Holzbauteilen für Hallen und Wohnhäuser sowie Planung und konstruktive Bearbeitung und Ausführung von kompletten Bauwerken. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen gründen und die erworbenen Beteiligungen verwalten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzbau van Kempen GmbH ist am 01.06.2025 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 15.03.2025. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Yorck T. Streitbörger ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.08.2025 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist am 29.08.2025 um 10:00 Uhr angesetzt. Zudem ist eine weitere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Stilllegung des Unternehmens für den 24.04.2026 um 11:00 Uhr bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 11/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7613 eingetragenen Holzbau van Kempen GmbH, Von-Büren-Allee 30, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan van Kempen, Von-Büren-Allee 30, 59302…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 11/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7613 eingetragenen Holzbau van Kempen GmbH, Von-Büren-Allee 30, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan van Kempen, Von-Büren-Allee 30, 59302 Oelde und Herrn Dipl.-Ing. Heinz van Kempen, Von-Büren-Allee 30, 59302 Oelde
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über die Stilllegung des Unternehmens
bestimmt auf
Freitag, 24.04.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
78 IN 11/25
Amtsgericht Münster, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 11/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7613 eingetragenen Holzbau van Kempen GmbH, Von-Büren-Allee 30, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan van Kempen, Von-Büren-Allee 30, 59302 Oelde und Herrn Dipl.-Ing…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 11/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7613 eingetragenen Holzbau van Kempen GmbH, Von-Büren-Allee 30, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan van Kempen, Von-Büren-Allee 30, 59302 Oelde und Herrn Dipl.-Ing. Heinz van Kempen, Von-Büren-Allee 30, 59302 Oelde
Geschäftszweig: Fertigung von Holzbauteilen u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Yorck T. Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 29.08.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
78 IN 11/25
Amtsgericht Münster, 01.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 11/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7613 eingetragenen Holzbau van Kempen GmbH, Von-Büren-Allee 30, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan van Kempen, Von-Büren-Allee…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 11/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7613 eingetragenen Holzbau van Kempen GmbH, Von-Büren-Allee 30, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan van Kempen, Von-Büren-Allee 30, 59302 Oelde und Herrn Dipl.-Ing. Heinz van Kempen, Von-Büren-Allee 30, 59302 Oelde
Geschäftszweig: Fertigung von Holzbauteilen u.a.
ist am 20.03.2025, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck T. Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
78 IN 11/25
Amtsgericht Münster, 20.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.