Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 621145

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

HolzHaus Bonndorf GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Im Breitenfeld 14, 79848 Bonndorf im Schwarzwald
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 621145
EUID
DEB8536.HRB621145

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Aktenzeichen
4 IN 121/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Daniel Bücheler
Adresse
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
Telefon
07672 93190

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.06.2026 , 16:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Die Beratung und der Verkauf, die Lieferung und die Montage von Holzhäusern, die Durchführung von Holzbauarbeiten sowie der Handel mit Baustoffen aller Art. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet erscheinen. Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes und erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne des WplG sind von der Tätigkeit der Gesellschaft ausgeschlossen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HolzHaus Bonndorf GmbH vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Daniel Bücheler bestellt worden. Dieser überwacht die Schuldnerin, sichert das Vermögen und prüft, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Verfügungen der Schuldnerin über das Vermögen bedürfen seiner Zustimmung. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; Leistungen sind an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zugleich als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

4 IN 121/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HolzHaus Bonndorf GmbH vertr.d.d. Geschäftsführer Josef Rupp Im Breitenfeld 14, 79848 Bonndorf - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am …

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