Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Holzkunst Scholz Marketing GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 17344
EUID
DEG1103.HRB17344
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 233/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg
Adresse
Caspar-David-Friedrich-Str. 6, 01219 Dresden
Termine & Fristen
Eröffnung
27.11.2024 , 10:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.01.2025
Niederschrift der Unterlagen
21.01.2025
Berichtstermin
05.02.2025
Prüfungstermin
05.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzkunst Scholz Marketing GmbH ist am 27.11.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldner hat seinen eingetragenen Sitz in Brottewitz und wird durch Geschäftsführer Marcus Scholz vertreten. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg aus Dresden bestellt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.01.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 5. Februar 2025. Bis zu diesem Termin müssen Anträge zur Beschlussfassung sowie schriftliche Widersprüche gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Die Unterlagen werden ab dem 21.01.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzkunst Scholz Marketing GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 17344 CB), Geschäftszweig: Vermarktung der Marke "Holzkunst Scholz", Mühlberger Straße 10, 04895 Brottewitz, eingetragener Sitz: Brottewitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Scholz w…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holzkunst Scholz Marketing GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 17344 CB), Geschäftszweig: Vermarktung der Marke "Holzkunst Scholz", Mühlberger Straße 10, 04895 Brottewitz, eingetragener Sitz: Brottewitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcus Scholz wurde am 27.11.2024, um 10:41 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Str. 6, 01219 Dresden.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, 5. Februar 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 27.11.2024
Az.: 63 IN 233/24
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