Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hombeck, Ralf
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Grüner Talstraße 400, 58644 Iserlohn
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRA 1740
EUID
DER2604.HRA1740
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 27/23
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.10.2025
Frist zur Stellungnahme Restschuldbefreiung
29.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Ralf Hombeck, Inhaber der Firma "Zur Mühle" Hotel-Restuarant Ralf Hombeck e. K., wird vom Amtsgericht Hagen bearbeitet. Zuerst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2025; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Später wurde die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 29.06.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen, die glaubhaft zu machen sind. Die Unterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 27/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ralf Hombeck, geboren am 12.10.1967, Lassallee 36, 51065 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1740 eingetragenen Firma "Zur Mühle" Hotel-Restuarant Ralf Hombeck e. K.
wird angeordnet:…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 27/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ralf Hombeck, geboren am 12.10.1967, Lassallee 36, 51065 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1740 eingetragenen Firma "Zur Mühle" Hotel-Restuarant Ralf Hombeck e. K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
109 IN 27/23
Amtsgericht Hagen, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 27/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ralf Hombeck, Lassallestr. 36, 51065 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1740 eingetragenen Firma "Zur Mühle" Hotel-Restuarant Ralf Hombeck e. K.
wird die Durchführung der Anhörung d…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 27/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ralf Hombeck, Lassallestr. 36, 51065 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1740 eingetragenen Firma "Zur Mühle" Hotel-Restuarant Ralf Hombeck e. K.
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 29.06.2026 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 aus.
109 IN 27/23
Amtsgericht Hagen, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 27/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ralf Hombeck, Lassallestr. 36, 51065 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1740 eingetragenen Firma "Zur Mühle" Hotel-Restuarant Ralf Hombeck e. K.
wird dem Schuldner die Restschuldbef…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 27/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Ralf Hombeck, Lassallestr. 36, 51065 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1740 eingetragenen Firma "Zur Mühle" Hotel-Restuarant Ralf Hombeck e. K.
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Das Vermögen, das der Schuldner nach Ende der Abtretungsfrist oder nach Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 InsO erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines vom Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.
Bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung hat der Verwalter den Neuerwerb, der dem Schuldner zusteht, treuhänderisch zu vereinnahmen und zu verwalten. Danach hat er dem Schuldner den Neuerwerb herauszugeben.
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren wurde am 01.06.2023 eröffnet.
Gründe:
Die Abtretungsfrist ist am 01.06.2026 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 oder Absatz 2 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
109 IN 27/23
Amtsgericht Hagen, 15.07.2026
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