Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 83441
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Homelike Internet GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 83441
EUID
DER3306.HRB83441
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 11/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.01.2025 , 07:01 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 09:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.05.2025
Berichtstermin
11.06.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
11.06.2025 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Homelike Internet GmbH ist am 01.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 10.01.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Conrads ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.05.2025 anzumelden. Die Gläubigerversammlung, die zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 11.06.2025 statt. In dieser Versammlung werden unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie verschiedene Ermächtigungen beschlossen. Am 03.04.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Homelike Internet GmbH ist am 01.04.2025 um 09:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung geführt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Conrads ernannt worde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Homelike Internet GmbH ist am 01.04.2025 um 09:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung geführt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Conrads ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.05.2025 anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 21.05.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 11.06.2025 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Köln angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie verschiedene Ermächtigungen zur Veräußerung von Beteiligungen und Klageerhebung beschlossen werden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 15.01.2025 angeordnet worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 11/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 83441 eingetragenen Homelike Internet GmbH, Brückenstr. 2, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ioannis Papadopoulos, Heinrich-Holtschneider-Weg 58,…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 11/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 83441 eingetragenen Homelike Internet GmbH, Brückenstr. 2, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ioannis Papadopoulos, Heinrich-Holtschneider-Weg 58, 40489 Düsseldorf
ist am 03.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70d IN 11/25
Amtsgericht Köln, 03.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 11/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 83441 eingetragenen Homelike Internet GmbH, gegründet am 22.12.2014, Brückenstr. 2, 50667 Köln, frühere Anschrift: Hansaring 97, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ioannis …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 11/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 83441 eingetragenen Homelike Internet GmbH, gegründet am 22.12.2014, Brückenstr. 2, 50667 Köln, frühere Anschrift: Hansaring 97, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ioannis Papadopoulos,
Geschäftszweig: die Entwicklung und der Betrieb von Internetplattformen im Bereich Immobilien und Tourismus sowie das Angebot und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang damit.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 09:03 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Conrads, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon: 0221 6695203 0, Fax: 0221 6695203 - 99.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 11.06.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, nach seinem Ermessen Zahlungsklage gegen die Zahlungsdienstleister Stripe Technologie Europe Limited sowie Stripe Payments Europe Limited oder andere Unternehmen des Stripe-Konzerns zu erheben (§ 160 InsO),
- die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, die Beteiligung der Schuldnerin an der Q Global Network Ltd., England an die Gesellschaft QIG Holdings Limited freihändig - ggf. auch an besonders Interessierte - zu veräußern (§ 162 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70d IN 11/25
Amtsgericht Köln, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 11/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 83441 eingetragenen Homelike Internet GmbH, Brückenstr. 2, 50667 Köln, frühere Anschrift: Hansaring 97, 50670 Köln,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer He…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 11/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 83441 eingetragenen Homelike Internet GmbH, Brückenstr. 2, 50667 Köln, frühere Anschrift: Hansaring 97, 50670 Köln,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ioannis Papadopoulos, Heinrich-Holtschneider-Weg 58, 40489 Düsseldorf
Geschäftszweig: die Entwicklung und der Betrieb von Internetplattformen im Bereich Immobilien und Tourismus sowie das Angebot und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang damit.
ist am 15.01.2025, um 07:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Conrads, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70d IN 11/25
Amtsgericht Köln, 15.01.2025
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