Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mondän Dachdesign Dachdeckermeisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bruchstraße 21, 47877 Willich
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 16703
Stammkapital
1.000,00 EUR
EUID
DER1402.HRB16703
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 19/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Frank Jülich
Adresse
Bruchstraße 21, 47877 Willich
Termine & Fristen
Prüfungstermin
06.05.2025
Fristende Stellungnahme
18.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dachdeckerarbeiten, Kunst am Bau, Kunst am Grundstück sowie Eventmanagement.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Dach & Fassade
Nebenbranche
Veranstaltungen, Kultur & Kreativwirtschaft
Geschäftstätigkeit
Dachdeckerarbeiten, Kunst am Bau und am Grundstück sowie Eventmanagement
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mondän Dachdesign Dachdeckermeisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Das Gericht hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 06.05.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen, falls dieser die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestreitet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld niedergelegt. Gläubigern, deren Forderungen bereits festgestellt worden sind, wird kein Auszug aus der Tabelle oder keine Benachrichtigung erteilt (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen ab Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mondän Dachdesign Dachdeckermeisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 91 IN 19/21 durchgeführt. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungssticht…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mondän Dachdesign Dachdeckermeisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 91 IN 19/21 durchgeführt. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 06.05.2025 festgelegt wurde. Später hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 199.681,01 EUR, wovon ein Betrag von 5.001,31 EUR zur Verteilung bereitstand. Ein weiterer Beschluss ordnete die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren an und gab Beteiligten Gelegenheit, bis zum 18.11.2026 Stellung zu Schlussrechnung, Vergütungsantrag und dem Schlussverzeichnis zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 19/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16703 eingetragenen Mondän Dachdesign Dachdeckermeisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Bruchstraße 21, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch Herrn Frank Jülich, Bruchstraße …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 19/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16703 eingetragenen Mondän Dachdesign Dachdeckermeisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Bruchstraße 21, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch Herrn Frank Jülich, Bruchstraße 21, 47877 Willich
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 19/21
Amtsgericht Krefeld, 08.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 19/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16703 eingetragenen Mondän Dachdesign Dachdeckermeisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Bruchstraße 21, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch Herrn Frank Jülich, Bruchstraße …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 19/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16703 eingetragenen Mondän Dachdesign Dachdeckermeisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Bruchstraße 21, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch Herrn Frank Jülich, Bruchstraße 21, 47877 Willich
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 199.681,01 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 5.001,31 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
91 IN 19/21
Amtsgericht Krefeld, 25.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 19/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16703 eingetragenen Mondän Dachdesign Dachdeckermeisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Bruchstraße 21, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 19/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16703 eingetragenen Mondän Dachdesign Dachdeckermeisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Bruchstraße 21, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Jülich, Bruchstraße 21, 47877 Willich
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
18.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
91 IN 19/21
Amtsgericht Krefeld, 23.09.2026
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