Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HOPE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 26635
EUID
DER2503.HRB26635
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
144/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.06.2026 , 10:06 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOPE GmbH, Kettwiger Straße 15, 45127 Essen, sind am 05.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine mit Sitz in Wuppertal bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam, Zahlungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin sind untersagt und Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagst.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 144/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 26635 eingetragenen HOPE GmbH, Kettwiger Straße 15, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Bernd Hölzenbein, Schumannstraße 46, 4023…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 144/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 26635 eingetragenen HOPE GmbH, Kettwiger Straße 15, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Bernd Hölzenbein, Schumannstraße 46, 40237 Düsseldorf und Frau Katja Wehmeier, Barkhorstrücken 17, 45239 Essen
ist am 05.06.2026, um 10:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 144/26
Amtsgericht Essen, 05.06.2026
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