Vorläufige Maßnahmen Berlin HRB 192471

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Hopeducation GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 192471
EUID
DEF1103R.HRB192471

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
3610 IN 6875/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.10.2026 , 13:30 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 13.10.2026 um 13:30 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hopeducation GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Peng Yin und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 192471 eingetragen. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen. Die Kreditinstitute der Schuldnerin sind zur Auskunftserteilung verpflichtet. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu verlangen. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

3610 IN 6875/26 | In dem Verfahren über den Antrag Hopeducation GmbH, Prinzenstraße 84.1, 10969 Berlin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Peng Yin Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 192471 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinder…

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.