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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horlacher V-hoch3 UG, Gaustraße 20, 55411 Bingen am Rhein, ist am 25.07.2025 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter Bardo M. Sigwart die Schlussunterlagen eingereicht. Ein ursprünglich für den 04.07.2025 bestimmter Schlusstermin im schriftlichen Verfahren sollte unter anderem die Erörterung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Entscheidung über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse umfassen. In der Schlussrechnung wurde mitgeteilt, dass keine Masse vorhanden ist, die an die Insolvenzgläubiger verteilt werden könnte, woraufhin die Einstellung des Verfahrens angeregt wurde. Die Schlussrechnung gab zu Beanstandungen keinen Anlass. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung wurden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Ursprünglich waren Insolvenzforderungen in Höhe von 570.667,35 Euro zu berücksichtigen, wobei ein verfügbarer Massebestand von 3.051,97 Euro angegeben wurde, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Originalbekanntmachung
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