Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OK Möbelvertrieb UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Stilweg 10, 56290 Dommershausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 24018
EUID
DET2101V.HRB24018
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 157/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke
Kanzlei
HEZEL HANCKE PARTNER
Adresse
Kaiserstraße 39, 55116 Mainz
Telefon
06131 3270 400
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.05.2025 , 12:15 Uhr
Eröffnung
09.09.2025 , 17:14 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.11.2025
Berichtstermin
10.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Einzelhandel mit Möbeln und Heimtextilien
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der OK Möbelvertrieb UG, Dommershausen, ist am 30.05.2025 die vorläufige Insolvenzordnung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Mainz, bestellt worden. Am 09.09.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Hancke ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 18.11.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 10.12.2025 bestimmt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 157/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des OK Möbelvertrieb UG, Stilweg 10, 56290 Dommershausen (AG Bad Kreuznach, HRB 24018), Ladenlokal: Industriestraße 1, 35745 Herborn, vertr. d.: Oksana Stenzel, Paderborner Straße 35, 33659 Bielefeld, (Geschäftsführerin), ist am 30.05.2025 um 12:15 Uhr die…
3 IN 157/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des OK Möbelvertrieb UG, Stilweg 10, 56290 Dommershausen (AG Bad Kreuznach, HRB 24018), Ladenlokal: Industriestraße 1, 35745 Herborn, vertr. d.: Oksana Stenzel, Paderborner Straße 35, 33659 Bielefeld, (Geschäftsführerin), ist am 30.05.2025 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, HEZEL HANCKE PARTNER, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131 3270 400, Fax: 06131 3270 409 bestellt worden.
Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 30.05.2025
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agkh.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 157/24 Am 09.09.2025 um 17:14 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des OK Möbelvertrieb UG, Stilweg 10, 56290 Dommershausen (AG Bad Kreuznach, HRB 24018), vertr. d.: Oksana Stenzel, Paderborner Straße 35, 33659 Bielefeld, (Geschäftsführerin), Insolvenzverwalter ist: Recht…
Geschäfts-Nr.: 3 IN 157/24 Am 09.09.2025 um 17:14 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des OK Möbelvertrieb UG, Stilweg 10, 56290 Dommershausen (AG Bad Kreuznach, HRB 24018), vertr. d.: Oksana Stenzel, Paderborner Straße 35, 33659 Bielefeld, (Geschäftsführerin), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, HEZEL HANCKE PARTNER, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131 3270 400, Fax: 06131 3270 409.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 18.11.2025.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt
auf den 10.12.2025.
Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist eingereicht werden.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 10.09.2025.
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