Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Horn UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Graf-Gottfried-Straße 71, 59755 Arnsberg
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 12932
EUID
DER1901.HRB12932
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 19/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Jens Brömmelmeier
Adresse
Königswall 21, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Antragstellung
22.05.2024
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.05.2024 , 13:10 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 08:32 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
02.07.2024
Forderungsanmeldefrist
09.08.2024
Berichtstermin
20.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen im handwerklichen Bereich
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horn UG in Arnsberg ist am 01.07.2024 um 08:32 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 22.05.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Bereits am 27.05.2024 waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Jens Brömmelmeier zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Jens Brömmelmeier nunmehr als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.08.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.09.2024 festgelegt. Bis zu diesem Termin können schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten eingereicht werden. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 23.08.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg aus. Am 02.07.2024 ist dem Gericht angezeigt worden, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, was jedoch nicht zur sofortigen Aufhebung des Verfahrens geführt hat, sondern im laufenden Verfahren verbleibt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 19/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Horn UG, Graf-Gottfried-Straße 71, 59755 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis-Kevin Horn, Hugo-Bremer-Weg 9, 59757 Arnsberg
ist am 27.05.2024, um 13:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21,…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 19/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Horn UG, Graf-Gottfried-Straße 71, 59755 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis-Kevin Horn, Hugo-Bremer-Weg 9, 59757 Arnsberg
ist am 27.05.2024, um 13:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
52 IN 19/24
Amtsgericht Arnsberg, 27.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 19/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Horn UG, Graf-Gottfried-Straße 71, 59755 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis-Kevin Horn, Hugo-Bremer-Weg 9, 59757 Arnsberg
ist am 02.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters e…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 19/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Horn UG, Graf-Gottfried-Straße 71, 59755 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis-Kevin Horn, Hugo-Bremer-Weg 9, 59757 Arnsberg
ist am 02.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
52 IN 19/24
Amtsgericht Arnsberg, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 19/24
Über das Vermögen
der Horn UG, Graf-Gottfried-Straße 71, 59755 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis-Kevin Horn, Hugo-Bremer-Weg 9, 59757 Arnsberg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2024, um 08:32 Uhr das Insol…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 19/24
Über das Vermögen
der Horn UG, Graf-Gottfried-Straße 71, 59755 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis-Kevin Horn, Hugo-Bremer-Weg 9, 59757 Arnsberg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2024, um 08:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 408 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
52 IN 19/24
Arnsberg, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 19/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Horn UG, Graf-Gottfried-Straße 71, 59755 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis-Kevin Horn, Hugo-Bremer-Weg 9, 59757 Arnsberg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzve…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 19/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Horn UG, Graf-Gottfried-Straße 71, 59755 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis-Kevin Horn, Hugo-Bremer-Weg 9, 59757 Arnsberg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.
§ Veröffentlichungstext noch nicht zum Veröffentlichungsserver übermitteln.
52 IN 19/24
Amtsgericht Arnsberg, 11.10.2024
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