Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Horst Daum Nahrungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Siebenbergstraße 5, 34233 Fuldatal
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 4083
EUID
DEM1607.HRB4083
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 94/25 e
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Adresse
Wilhelm-Weber-Straße 4/6, 37073 Göttingen
Telefon
0511/8997969-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.04.2025 , 10:45 Uhr
Eröffnung
24.06.2025 , 09:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.08.2025
Berichtstermin
23.09.2025
Prüfungstermin
11.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung eigener Rezepturen und die Herstellung dieser Produkte durch Dritte, sowie deren Vermarktung und der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Horst Daum Nahrungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 02.04.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 24.06.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat am 30.07.2025 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 12.08.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.08.2025. Im Rahmen eines weiteren Beschlusses vom 11.03.2026 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den entsprechenden Prüfungstermin auf den 11.05.2026 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 94/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horst Daum Nahrungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siebenbergstraße 5, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 4083), vertr. d.: Marcel Daum, GF d. Horst Daum Nahrungsmittel GmbH, Erlenbuschstraße 4, 34233 Fuldatal, (Geschäftsführer), wurde beschlosse…
666 IN 94/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horst Daum Nahrungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siebenbergstraße 5, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 4083), vertr. d.: Marcel Daum, GF d. Horst Daum Nahrungsmittel GmbH, Erlenbuschstraße 4, 34233 Fuldatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 11.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 94/25 e: Über das Vermögen der Horst Daum Nahrungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siebenbergstraße 5, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 4083), vertr. d.: Marcel Daum, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2025 um 09:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mori…
666 IN 94/25 e: Über das Vermögen der Horst Daum Nahrungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siebenbergstraße 5, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 4083), vertr. d.: Marcel Daum, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2025 um 09:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Wilhelm-Weber-Straße 4/6, 37073 Göttingen, Tel.: 0511/8997969-0, Fax: 0511/8997969-29, E-Mail: goettingen@sponagel-recht.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.08.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.08.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.09.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 24.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 94/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horst Daum Nahrungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siebenbergstraße 5, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 4083), vertr. d.: Marcel Daum, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllun…
666 IN 94/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horst Daum Nahrungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siebenbergstraße 5, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 4083), vertr. d.: Marcel Daum, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kassel, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 94/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Horst Daum Nahrungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siebenbergstraße 5, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 4083), vertr. d.: Marcel Daum, (Geschäftsführer), ist am 02.04.2025 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragst…
666 IN 94/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Horst Daum Nahrungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Siebenbergstraße 5, 34233 Fuldatal (AG Kassel, HRB 4083), vertr. d.: Marcel Daum, (Geschäftsführer), ist am 02.04.2025 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Wilhelm-Weber-Straße 4/6, 37073 Göttingen, Tel.: 0511/8997969-0, Fax: 0511/8997969-29, E-Mail: goettingen@sponagel-recht.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 02.04.2025
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