Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A.C. Express UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Gänseburg 3a, 34253 Lohfelden
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 18181
EUID
DEM1607.HRB18181
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 143/22 h
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.04.2025
Prüfungstermin
24.06.2025
Schlusstermin
25.11.2025
Aufhebung
13.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Kurierdienstes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt) ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 18.04.2025 festgelegt ist. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO erteilt, wobei der Stichtag für Widersprüche und Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis auf den 25.11.2025 bestimmt ist. Der verfügbare Massebestand belief sich auf 5.678,15 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 153.461,63 EUR. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch sind festgesetzt worden. Das Verfahren ist am 13.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt) wurde durch das Amtsgericht Kassel geführt. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei die Stichtage auf den 18.04.2025, den 24.06.2025 und den 25.11.2025 festgeleg…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt) wurde durch das Amtsgericht Kassel geführt. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei die Stichtage auf den 18.04.2025, den 24.06.2025 und den 25.11.2025 festgelegt wurden. Der verfügbare Massebestand wurde mit 5.678,15 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 153.461,63 EUR zu berücksichtigen waren. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch wurden festgesetzt. Das Verfahren ist am 13.03.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 143/22 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt), Gänseburg 3 a, 34253 Lohfelden (AG Kassel, HRB 18181), vertr. d.: Ali Chahrour, Geschäftsführer d. A. C. Express UG (haftungsbeschränkt), ist am 13.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vol…
666 IN 143/22 h: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt), Gänseburg 3 a, 34253 Lohfelden (AG Kassel, HRB 18181), vertr. d.: Ali Chahrour, Geschäftsführer d. A. C. Express UG (haftungsbeschränkt), ist am 13.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Amtsgericht Kassel, 13.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 143/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt), Gänseburg 3 a, 34253 Lohfelden (AG Kassel, HRB 18181), vertr. d.: Ali Chahrour, Geschäftsführer d. A. C. Express UG (haftungsbeschränkt), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 Ins…
666 IN 143/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt), Gänseburg 3 a, 34253 Lohfelden (AG Kassel, HRB 18181), vertr. d.: Ali Chahrour, Geschäftsführer d. A. C. Express UG (haftungsbeschränkt), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 25.11.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 209, 211 InsO.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt), Gänseburg 3 a, 34253 Lohfelden (AG Kassel, HRB 18181), vertr. d.: Ali Chahrour, Geschäftsführer d. A. C. Express UG (haftungsbeschränkt), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 5.678,15 EUR, abzüglich…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt), Gänseburg 3 a, 34253 Lohfelden (AG Kassel, HRB 18181), vertr. d.: Ali Chahrour, Geschäftsführer d. A. C. Express UG (haftungsbeschränkt), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 5.678,15 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 153.461,63 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 143/22 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 143/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt), Gänseburg 3 a, 34253 Lohfelden (AG Kassel, HRB 18181), vertr. d.: Ali Chahrour, Geschäftsführer d. A. C. Express UG (haftungsbeschränkt), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Ko…
666 IN 143/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt), Gänseburg 3 a, 34253 Lohfelden (AG Kassel, HRB 18181), vertr. d.: Ali Chahrour, Geschäftsführer d. A. C. Express UG (haftungsbeschränkt), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 3.268,96 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 363,55 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 3.632,51 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 24,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 7 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 25.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 143/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt), Gänseburg 3 a, 34253 Lohfelden (AG Kassel, HRB 18181), vertr. d.: Ali Chahrour, GF A. C. Express UG (haftungsbeschränkt), Gänseburg 3 a, 34253 Lohfelden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträgl…
666 IN 143/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt), Gänseburg 3 a, 34253 Lohfelden (AG Kassel, HRB 18181), vertr. d.: Ali Chahrour, GF A. C. Express UG (haftungsbeschränkt), Gänseburg 3 a, 34253 Lohfelden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 143/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt), Gänseburg 3 a, 34253 Lohfelden (AG Kassel, HRB 18181), vertr. d.: Ali Chahrour, Geschäftsführer d. A. C. Express UG (haftungsbeschränkt), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird i…
666 IN 143/22 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.C. Express UG (haftungsbeschränkt), Gänseburg 3 a, 34253 Lohfelden (AG Kassel, HRB 18181), vertr. d.: Ali Chahrour, Geschäftsführer d. A. C. Express UG (haftungsbeschränkt), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 24.04.2025
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