Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Horst Pfau GmbH - Schnitt-und Stanzwerkzeugbau
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Ernst-Geßner-Straße 24, 08294 Lößnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 23807
EUID
DEU1206.HRB23807
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
221 IN 343/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Krönert
Kanzlei
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für lnsolvenzverwaltung mbH
Adresse
Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz
Telefon
0371 382370
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2026 , 12:57 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.06.2026
Berichtstermin
04.08.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Serienfertigung von Schnitt- und Stanzwerkzeugen; industrielle Stanzerei
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horst Pfau GmbH ist am 01.05.2026 um 12:57 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Krönert von der Kanzlei Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der ursprünglich auf den 31.07.2026 angesetzte Berichts- und Prüfungstermin wurde durch Beschluss vom 04.05.2026 auf den 04.08.2026 verlegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 221 IN 343/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horst Pfau GmbH - Schnitt- und Stanzwerkzeugbau -, Ernst-Geßner-Straße 24, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 23807
vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Silke Schmidt
vertreten du…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 221 IN 343/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horst Pfau GmbH - Schnitt- und Stanzwerkzeugbau -, Ernst-Geßner-Straße 24, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 23807
vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Silke Schmidt
vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Steffi Zimmer
ergeht am 01.05.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Schnitt- und Stanzwerkzeugbau) wird am 01.05.2026 um 12:57 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Christian Krönert
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für lnsolvenzverwaltung mbH
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Email geschäftlich: CKroenert@schultze-braun.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 19.06.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Freitag, 31.07.2026
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 221 IN 343/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horst Pfau GmbH - Schnitt- und Stanzwerkzeugbau -, Ernst-Geßner-Straße 24, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 23807
vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Silke Schmidt
vertreten du…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 221 IN 343/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horst Pfau GmbH - Schnitt- und Stanzwerkzeugbau -, Ernst-Geßner-Straße 24, 08294 Lößnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 23807
vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Silke Schmidt
vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Steffi Zimmer
ergeht am 04.05.2026 nachfolgende Entscheidung:
Der Berichts- und Prüfungstermin aus dem Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 1.5.2026 wird verlegt auf Dienstag, den 4.8.2026, 10.00 Uhr, Saal 3011.
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