Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Horst Rabe, Heizung-Lüftung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Petterweilstraße 48, 60385 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 21727
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DEM1201.HRB21727
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1067/26 H-33-
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.07.2026 , 10:25 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.09.2026
Gläubigerversammlung
05.11.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Verkauf und die Montage von Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie alle zur Förderung dieses Geschäftszweckes erforderlichen Geschäftstätigkeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Gebäudetechnik
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Verkauf und Montage von Heizungs- und Lüftungsanlagen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der Horst Rabe, Heizung-Lüftung GmbH ist im Antragsverfahren. Am 10.07.2026 um 10:25 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche bestellt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horst Rabe, Heizung-Lüftung GmbH ist am 01.09.2026 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 10.07.2026 um 10:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Guts…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horst Rabe, Heizung-Lüftung GmbH ist am 01.09.2026 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war am 10.07.2026 um 10:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche bestellt worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1186/26 H-33 und 810 IN 1360/26 H-33 verbunden, wobei das vorliegende Verfahren führt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 10.07.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Horst Rabe, Heizung-Lüftung GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.09.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung erö…
Am 10.07.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Horst Rabe, Heizung-Lüftung GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.09.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ist entzogen und auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Das Verfahren wird mit den weiteren Verfahren 810 IN 1186/26 H-33 und 810 IN 1360/26 H-33 verbunden, wobei das vorliegende Verfahren führt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 24.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Für den 05.11.2026 ist eine Gläubigerversammlung anberaumt, in der unter anderem ein anderer Insolvenzverwalter gewählt werden kann, ein Gläubigerausschuss gebildet wird und über die Fortführung des Unternehmens sowie weitere Angelegenheiten entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1067/26 H-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Horst Rabe, Heizung-Lüftung GmbH, Petterweilstraße 48, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 21727), vertr. d.: Wolfhard Goos, (Geschäftsführer), ist am 10.07.2026 um 10:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldner…
810 IN 1067/26 H-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Horst Rabe, Heizung-Lüftung GmbH, Petterweilstraße 48, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 21727), vertr. d.: Wolfhard Goos, (Geschäftsführer), ist am 10.07.2026 um 10:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1067/26 H-33-: In dem Insolvenzverfahren Horst Rabe, Heizung-Lüftung GmbH, Petterweilstraße 48, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 21727),
vertreten durch:
Wolfhard Goos, (Geschäftsführer), wurde am 01.09.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigk…
810 IN 1067/26 H-33-: In dem Insolvenzverfahren Horst Rabe, Heizung-Lüftung GmbH, Petterweilstraße 48, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 21727),
vertreten durch:
Wolfhard Goos, (Geschäftsführer), wurde am 01.09.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 1186/26 H-33 und 810 IN 1360/26 H-33 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1067/26 H-33- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1067/26 H-5-1 - Am 01.09.2026 um 08:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Horst Rabe, Heizung-Lüftung GmbH, Petterweilstraße 48, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 21727),
vertreten durch:
Wolfhard Goos, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergs…
810 IN 1067/26 H-5-1 - Am 01.09.2026 um 08:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Horst Rabe, Heizung-Lüftung GmbH, Petterweilstraße 48, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 21727),
vertreten durch:
Wolfhard Goos, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 24.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, den 05.11.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.09.2026
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