Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horstkötter Logistik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft ist am 01.06.2026 eröffnet worden. Das Verfahren wird in Eigenverwaltung fortgeführt, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Vorläufig war bereits am 10.02.2026 eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet worden. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp bestellt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.07.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 24.07.2026 angesetzt. In diesem Termin soll unter anderem über die Veräußerung des Geschäftsbetriebs und der Betriebsimmobilie der Schuldnerin beschlossen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 10.02.2026 hat das Amtsgericht Münster die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der Horstkötter Logistik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp ist zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Er ist beauftragt, die Eigenverwaltungsplanung, die Rechnungslegung sowie die Er…
Am 10.02.2026 hat das Amtsgericht Münster die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der Horstkötter Logistik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp ist zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden. Er ist beauftragt, die Eigenverwaltungsplanung, die Rechnungslegung sowie die Eröffnungsgründe und die Kostenüberdeckung zu prüfen. Ein erster Einleitungsbericht ist binnen sechs Wochen gefordert. Am 01.06.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eigenverwaltung bleibt bestehen, wobei die Schuldnerin unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet. Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp ist nun zum Sachwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.07.2026 beim Sachwalter anzumelden. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin finden am 24.07.2026 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Münster statt. An diesem Tag wird auch über die Person des Sachwalters, den Gläubigerausschuss sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Veräußerung des Geschäftsbetriebs und der Betriebsimmobilie, beschlossen. Am 13.10.2026 wurde angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 24.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 9/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 8048 eingetragenen Horstkötter Logistik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Am Lakenberg 16, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreter…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 9/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 8048 eingetragenen Horstkötter Logistik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Am Lakenberg 16, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 10813 eingetragene Horstkötter Logistik Verwaltungs-GmbH GmbH, Am Lakenberg 16, 59320 Ennigerloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Hagedorn, Am Lakenberg 18 , 59320 Ennigerloh,
wird heute, am 10.02.2026, um 14:45 Uhr, die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet (§ 270b InsO).
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster, Telefon: 0251/396385-70, Fax: 025139638579 bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Um einen ersten Einleitungsbericht binnen sechs Wochen wird gebeten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 212 B eingesehen werden.
85 IN 9/26
Amtsgericht Münster, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 9/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 8048 eingetragenen Horstkötter Logistik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Am Lakenberg 16, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 1081…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 9/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 8048 eingetragenen Horstkötter Logistik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Am Lakenberg 16, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 10813 eingetragene Horstkötter Logistik Verwaltungs-GmbH, Am Lakenberg 16, 59320 Ennigerloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Hagedorn, Am Lakenberg 18 , 59320 Ennigerloh,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2026, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster , Tel. Nr.0251/396385-70 , Fax Nr. 025139638579.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 24.07.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen,
- die freihändige Veräußerung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Betriebsimmobilie (Grundbuch des Amtsgerichts Warendorf, Grundbuch von Ennigerloh, Blatt 5182, umfassend die Flurstücke 2471 (Am Lakenberg 17) sowie 1374 (Platanenstraße))
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 212 B niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
85 IN 9/26
Münster, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 9/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 8048 eingetragenen Horstkötter Logistik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Am Lakenberg 16, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 85 IN 9/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 8048 eingetragenen Horstkötter Logistik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Am Lakenberg 16, 59320 Ennigerloh, gesetzlich vertreten durch die gesetzlicher Vertreterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 10813 eingetragene Horstkötter Logistik Verwaltungs-GmbH GmbH, Am Lakenberg 16, 59320 Ennigerloh, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Hagedorn, Am Lakenberg 18 , 59320 Ennigerloh,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, , Zimmer Nr. niedergelegt.
85 IN 9/26
Amtsgericht Münster, 13.10.2026
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