Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HOS Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gustav-Hoch-Str. 11, 63526 Erlensee
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 6815
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1502.HRB6815
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 78/22
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
09.03.2026
Schlusstermin
23.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Waren aller Art. Organisatorische und kaufmännische Dienstleistungen, Service-Dienstleistungen, Gebäudereinigung, Ordnungsdienste ( ohne Bewachungstätigkeit), Kfz-Aufbereitung, Kfz-Import und Export.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Nebenbranche
Reinigung & Facility Management
Geschäftstätigkeit
Handel mit Waren aller Art, organisatorische Dienstleistungen, Gebäudereinigung, Ordnungsdienste sowie Kfz-Aufbereitung und -Handel
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee, ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 09.03.2026 bestimmt. Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden liegen eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht aus. Zudem wurde den Gläubigern und der Schuldnerin die Gelegenheit gegeben, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung zum Vergütungsantrag des vorläufigen bzw. endgültigen Insolvenzverhalts schriftlich Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hanau hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 09.03.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche g…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hanau hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 09.03.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen eingereicht werden müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Termin zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurden die Vergütungen und Auslagen des vorläufigen sowie des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Verwalter hat Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag erhalten. Die Beträge der Vergütung werden gemäß § 64 II S. 2 InsO nicht veröffentlicht.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH mit Sitz in Erlensee ist beim Amtsgericht Hanau anhängig (Az. 70 IN 78/22). Geschäftsführer ist Ilker Hos. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf aus Bad Homburg v. d. Höhe. Am 11.11.2025 hat das Gericht die Prüfung der nach Ablauf de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH mit Sitz in Erlensee ist beim Amtsgericht Hanau anhängig (Az. 70 IN 78/22). Geschäftsführer ist Ilker Hos. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf aus Bad Homburg v. d. Höhe. Am 11.11.2025 hat das Gericht die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist auf den 09.03.2026 bestimmt worden; bis zu diesem Datum müssen Widersprüche schriftlich bei Gericht eingehen. Am 17.06.2026 wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalters gegeben. Am 29.09.2026 wurden die Vergütungen und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters (Berechnungsmasse: 184.563,84 €) sowie des endgültigen Insolvenzverwalters (Berechnungsmasse: 445.107,83 €) festgesetzt. In beiden Fällen wurde ein Zuschlag von 80 Prozentpunkten gewährt. Am 06.10.2026 wurde die Schlussverteilung angeordnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 394.648,55 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 1.056.666,96 EUR zu berücksichtigen sind. Am selben Tag wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Schlusstermin ist auf den 23.11.2026 angesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 6815), vertr. d.: Ilker Hos, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im sc…
70 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 6815), vertr. d.: Ilker Hos, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 11.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 6815), vertr. d.: Ilker Hos, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolv…
70 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 6815), vertr. d.: Ilker Hos, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des endgültigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 6815), vertr. d.: Ilker Hos, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 …
70 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 6815), vertr. d.: Ilker Hos, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172-179280, Fax: 06172-1792899, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 184.563,84 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 105 % festgesetzt wird
Zuschläge: 11,39 Prozentpunkte für Betriebsfortführung, 50 Prozentpunkte für erheblichen Mehraufwand bei der Informationsbeschaffung und 30 Prozentpunkte für die außergewöhnlich aufwändige Koordination der Nachunternehmer
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 80 Prozentpunkte
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 29.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 6815), vertr. d.: Ilker Hos, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach In…
70 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 6815), vertr. d.: Ilker Hos, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 80 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172-179280, Fax: 06172-1792899, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 445.107,83 €
Zuschläge: 40% außergewöhnlicher Ermittlungsaufwand, 30% Forderungseinzug, 25% obstruktiver Geschäftsführer, 10% Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 80 %
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 29.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 6815), vertr. d.: Ilker Hos, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amt…
70 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 6815), vertr. d.: Ilker Hos, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172-179280, Fax: 06172-1792899, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 394.648,55 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.056.666,96 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 06.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 6815), vertr. d.: Ilker Hos, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der de…
70 IN 78/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HOS Solutions GmbH, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee (AG Hanau, HRB 6815), vertr. d.: Ilker Hos, Gustav-Hoch-Straße 11, 63526 Erlensee, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 23.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 06.10.2026
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