Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hot Schrott GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
In der Weide 52, 21037 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 121272
EUID
DEK1101.HRB121272
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 127/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
28.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Recycling von Heizungsanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hot Schrott GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121272, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hot Schrott GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin sowie später der endgültigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, im schriftlichen Verfa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hot Schrott GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin sowie später der endgültigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren bis zum 28.09.2026 zur Schlussrechnung, dem Schlussverzeichnis der Forderungen und weiteren Punkten Stellung zu nehmen. Das Amtsgericht hat die Durchführung des Schlusstermins angeordnet und der Schlussverteilung zugestimmt. Nach dem niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 317.326,78 EUR, während zur Verteilung ein Betrag von 27.070,65 EUR steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 127/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121272 eingetragenen Hot Schrott GmbH, In der Weide 52, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Heinz Reza
sind die Vergütung und die …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 127/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121272 eingetragenen Hot Schrott GmbH, In der Weide 52, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Heinz Reza
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67b IN 127/21
Amtsgericht Hamburg, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 127/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121272 eingetragenen Hot Schrott GmbH, In der Weide 52, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Heinz Reza
sind die Vergütung und die …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 127/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121272 eingetragenen Hot Schrott GmbH, In der Weide 52, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Heinz Reza
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 418 eingesehen werden.
67b IN 127/21
Amtsgericht Hamburg, 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 127/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121272 eingetragenen Hot Schrott GmbH, In der Weide 52, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Heinz Reza, In der Weide 52, 21037 Ham…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 127/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121272 eingetragenen Hot Schrott GmbH, In der Weide 52, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Heinz Reza, In der Weide 52, 21037 Hamburg
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
28.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 418 aus.
Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 127/21
Amtsgericht Hamburg, 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 127/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121272 eingetragenen Hot Schrott GmbH, In der Weide 52, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Heinz Reza
soll die Schlussverteilung …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 127/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121272 eingetragenen Hot Schrott GmbH, In der Weide 52, 21037 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ulrich Heinz Reza
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 317.326,78 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 27.070,65 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung der Insolvenzverwalterin.
67b IN 127/21
Amtsgericht Hamburg, 11.08.2026
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