Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hot Spot Burger und Bier UG (haftungsbeschänkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 25186
EUID
DEW1215.HRB25186
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
110/26
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Martin Kölling
Adresse
Bergstr. 8, 39596 Arneburg
Termine & Fristen
Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hot Spot Burger und Bier UG (haftungsbeschänkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stendal einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 110/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hot Spot Burger und Bier UG (haftungsbeschänkt), Marienkirchstr. 3, 39576 Hansestadt Stendal (AG Stendal, HRB 25186), vertr. d.: Martin Kölling, Bergstr. 8, 39596 Arneburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.…
7 IN 110/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hot Spot Burger und Bier UG (haftungsbeschänkt), Marienkirchstr. 3, 39576 Hansestadt Stendal (AG Stendal, HRB 25186), vertr. d.: Martin Kölling, Bergstr. 8, 39596 Arneburg, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Stendal eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Stendal an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 20.07.2026
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