Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hotel am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Moritzburger Weg 67, 01109 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 9725
EUID
DEU1104.HRB9725
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531/557 IN 2036/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt
Termine & Fristen
Eröffnung
28.02.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.04.2025
Frist zur Beschlussfassung
27.05.2025
Gläubigerversammlung
24.06.2025 , 09:00 Uhr
Beschluss Vergütung
04.07.2025
Erteilung Insolvenzverwalter
19.08.2025
Frist zur Wahl Verwalter
02.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Gaststätten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG ist am 28.02.2025 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Erster Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Morgner. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 28.04.2025. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sind bis zum 27.05.2025 beim Gericht einzureichen. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des Geschäftsbetriebes zu einem Kaufpreis von 20.000,00 EUR ist für den 24.06.2025 um 09:00 Uhr anberaumt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind Vergütung und Auslagenpauschale mit Beschluss vom 04.07.2025 festgesetzt worden. Am 19.08.2025 ist Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt an Stelle des bisherigen Verwalters zum neuen Insolvenzverwalter ernannt worden. Anträge zur Wahl eines neuen Insolvenzverwalters oder Beibehaltung sind bis zum 02.09.2025 einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 2036/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Loschwitzer Straße 48, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9725
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin THM-Dresden Group To…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 2036/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Loschwitzer Straße 48, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9725
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin THM-Dresden Group Tourismus- und Hotelmanagement GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Pohl; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Diana Pohl
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d.
Zustimmung zur Veräußerung des Geschäftsbetriebes (Anlage- und Umlaufvermögen sowie immaterielle Vermögensgegenstände; Übernahme der Arbeitnehmer und diverser Verträge der Schuldnerin) zu einem Kaufpreis von 20.000,00 EUR gemäß Kaufvertrag vom 28.02.2025
beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 24.06.2025, 09:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 2036/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Loschwitzer Straße 48, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9725
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin THM-Dresden Group To…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 2036/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Loschwitzer Straße 48, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9725
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin THM-Dresden Group Tourismus- und Hotelmanagement GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Pohl; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Diana Pohl
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 04.07.2025 festgesetzt. Dem vorläufigen Verwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet.
Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 256.076,14 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Der Bruchteil von 25 % des Regelsatzes als Vergütung für den vorläufigen Verwalter wurde um 43,93 % auf 68,93 % aus folgenden Gründen erhöht: Betriebsfortführung eines kleinen Unternehmens gemäß § 267 Abs. 1 HGB (bis 3 Monate), Zustimmungsvorbehalt, Verhandlungen mit Interessenten bzw. Bemühungen um übertragende Sanierung.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 2036/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Loschwitzer Straße 48, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9725
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin THM-Dresden Group To…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 2036/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Loschwitzer Straße 48, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9725
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin THM-Dresden Group Tourismus- und Hotelmanagement GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Pohl; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Diana Pohl
ergeht am 19.08.2025 nachfolgende Entscheidung:
Rechtsanwalt Dr. Nick Marquardt ist an Stelle des bisherigen Insolvenzverwalters zum neuen Insolvenzverwalter ernannt worden.
Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters sind bis zum 2. September 2025 beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/557 IN 2036/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Loschwitzer Straße 48, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9725
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin THM-Dresden Grou…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/557 IN 2036/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel am Blauen Wunder Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Loschwitzer Straße 48, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9725
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin THM-Dresden Group Tourismus- und Hotelmanagement GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Pohl; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Diana Pohl
- wurde am 28.02.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Sebastian Morgner, Wallgäßchen 4, 01097 DresdenTelefax: 0351 41890956 Telefon geschäftlich: 0351 41890955 Email geschäftlich: dresden@feigl.biz
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 27.05.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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