Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRA 201322
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Parkstraße 24a, 38644 Goslar
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 201322
EUID
DEP1103.HRA201322
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
33 IN 31/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Christian Hausherr
Adresse
Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/24480-24
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.07.2025 , 12:25 Uhr
Eröffnung
02.10.2025 , 22:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.11.2025
Berichtstermin
28.11.2025 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG ist am 14.07.2025 ein allgemeines Verfügungsverbot sowie die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr. Am 17.09.2025 wurde der Beschluss aufgehoben und die vorläufige Verwaltung erneut angeordnet. Durch einen Beschluss vom 02.10.2025 wurde die Bezeichnung des Verwalters von 'vorläufiger Insolvenzverwalter' zu 'Insolvenzverwalter' berichtigt. Das Insolvenzverfahren ist am 02.10.2025 um 22:00 Uhr eröffnet worden. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 07.11.2025 schriftlich anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 28.11.2025 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 31/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRA 201322), vertr. d.: 1. Hotel Hahnenkleer Hof Verwaltungs-GmbH, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marta Latteman…
33 IN 31/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRA 201322), vertr. d.: 1. Hotel Hahnenkleer Hof Verwaltungs-GmbH, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marta Lattemann-Meyer, (Geschäftsführerin), 1.2. Udo Lattemann, (Geschäftsführer), ist am 14.07.2025 um 12:25 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/24480-24, Fax: 0531/24480-80 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 14.07.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 31/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRA 201322), vertr. d.: 1. Hotel Hahnenkleer Hof Verwaltungs-GmbH, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marta Latteman…
33 IN 31/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRA 201322), vertr. d.: 1. Hotel Hahnenkleer Hof Verwaltungs-GmbH, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marta Lattemann-Meyer, (Geschäftsführerin), 1.2. Udo Lattemann, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 14.07.2025 aufgehoben und am 17.09.2025 um 11:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/24480-24, Fax: 0531/24480-80 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 17.09.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 31/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRA 201322), vertr. d.: 1. Hotel Hahnenkleer Hof Verwaltungs-GmbH, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marta Lattemann-Meyer…
33 IN 31/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRA 201322), vertr. d.: 1. Hotel Hahnenkleer Hof Verwaltungs-GmbH, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marta Lattemann-Meyer, (Geschäftsführerin), 1.2. Udo Lattemann, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 02.10.2025 berichtigt worden.
Statt "Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:" muss es richtig heißen:
"Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:".
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar oder dem Landgericht Braunschweig, - Beschwerdekammer für Insolvenzsachen -, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig, Postanschrift: Postfach 32 31, 38022 Braunschweig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 31/25 : Über das Vermögen der Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRA 201322), vertr. d.: 1. Hotel Hahnenkleer Hof Verwaltungs-GmbH, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marta Lattemann-Meyer, (Geschäftsführerin), 1.2…
33 IN 31/25 : Über das Vermögen der Hotel Hahnenkleer Hof GmbH & Co. KG, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRA 201322), vertr. d.: 1. Hotel Hahnenkleer Hof Verwaltungs-GmbH, Parkstraße 24 a, 38644 Goslar, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Marta Lattemann-Meyer, (Geschäftsführerin), 1.2. Udo Lattemann, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2025 um 22:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
vorläufige Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/24480-24, Fax: 0531/24480-80.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.11.2025 anzumelden;
b) dem vorläufigen Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 28.11.2025, 09:00 Uhr, Saal 314, Amtsgericht Goslar - Haus II -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 06.10.2025
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