Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Plutos GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ruthenstr. 28, 31789 Hameln
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 201673
EUID
DEP2305.HRB201673
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 49/19 -2-
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Prof. Dr. Ralf Sinz
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme Vergütungsantrag
31.07.2025
Schlusstermin
13.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Einbringung von Transportdienstleistungen, der Handel mit Paletten sowie Geschäfte im Im- und Exportbereich sowie Einbringung von Dienstleistungen im Bereich der Werbetechnik sowie der Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Schuhen und Accessoires nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plutos GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Prof. Dr. Ralf Sinz ist bestellt. Im Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Gläubiger wurden zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag aufgefordert. Es wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 13.10.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis beim Gericht eingehen. Der verfügbare Massebestand beträgt 121.983,00 €, wovon noch Verfahrenskosten und sonstige Masseverbindlichkeiten abgehen. Die Insolvenzforderungen belaufen sich auf 250.156,72 €.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 49/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plutos GmbH, Ruthenstraße 28, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 201673), vertr. d.: Viktor Gurenko, Werner-Blumenberg-Weg 23, 30457 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Inso…
37 IN 49/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plutos GmbH, Ruthenstraße 28, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 201673), vertr. d.: Viktor Gurenko, Werner-Blumenberg-Weg 23, 30457 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 17.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 49/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plutos GmbH, Ruthenstraße 28, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 201673), vertr. d.: Viktor Gurenko, Werner-Blumenberg-Weg 23, 30457 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der …
37 IN 49/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plutos GmbH, Ruthenstraße 28, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 201673), vertr. d.: Viktor Gurenko, Werner-Blumenberg-Weg 23, 30457 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 13.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 49/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plutos GmbH, Ruthenstraße 28, 31785 Hameln, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der derzeit verfügbare Massebestand beträgt 121.983,00 €. Hiervon sind noch die Verfahrenskosten sowie sonstige Masseverbindlichkeiten gemäß §§ 54, 55 InsO vorweg zu berichti…
37 IN 49/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plutos GmbH, Ruthenstraße 28, 31785 Hameln, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der derzeit verfügbare Massebestand beträgt 121.983,00 €. Hiervon sind noch die Verfahrenskosten sowie sonstige Masseverbindlichkeiten gemäß §§ 54, 55 InsO vorweg zu berichtigen. Der verbleibende Betrag entfällt auf die Insolvenzforderungen in Höhe von 250.156,72 € als Quote. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln, Az.: 37 IN 49/19 -2- aus. Amtsgericht Hameln
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
37 IN 49/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plutos GmbH, Ruthenstraße 28, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 201673), vertr. d.: Viktor Gurenko, Werner-Blumenberg-Weg 23, 30457 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Prof. Dr. Ralf Sinz festgesetzt worden. G…
37 IN 49/19 -2-: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Plutos GmbH, Ruthenstraße 28, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 201673), vertr. d.: Viktor Gurenko, Werner-Blumenberg-Weg 23, 30457 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Prof. Dr. Ralf Sinz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 149.070,97 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 70,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 25 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 13.08.2025
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