Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hotel Tannenhof GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Schimberg 1, 35708 Haiger
Handelsregister
Amtsgericht Wetzlar HRA 7287
EUID
DEM1710.HRA7287
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 8/14
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Käs
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
13.05.2025
Festsetzung Vergütung Verwalter
13.05.2025
Beschluss keine Schlussverteilung
13.05.2025
Beschluss Verfahrenseinstellung
01.06.2026
Stichtag Gläubigerversammlung
16.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Tannenhof GmbH & Co. KG ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Holger Käs, hat seine Vergütung und Auslagen für die vorläufige Phase sowie für die Hauptphase beantragt und festsetzen lassen. Die Vergütung wurde jeweils mit Zuschlägen aufgrund der besonderen Umstände (Fortführung des Betriebs, Abwicklung der Arbeitsverhältnisse, sanierende Übertragung) erhöht. Das Insolvenzgericht Wetzlar hat angeordnet, dass keine Schlussverteilung stattfindet, da der Massebestand von 6.455,26 € die Verfahrenskosten nicht deckt. Stattdessen wird die Einstellung des Verfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse geprüft. Ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung ist der 16.07.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung, die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erheben. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 4.613,00 EUR geleistet wird. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 8/14: In dem Insolvenzverfahren Hotel Tannenhof GmbH & Co. KG, Am Schimberg 1, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRA 7287), vertr. d.: 1. ALMA MONTE GmbH, c/o Hotel Tannenhof, Am Schimberg 1 a, 35708 Haiger, (Komplementärin), vertr. d.: 1.1. Igor Pius, Frankfurt, (Geschäftsführer), 1.2. Evgenia Pius, Frankfurt, (Geschäfts…
3 IN 8/14: In dem Insolvenzverfahren Hotel Tannenhof GmbH & Co. KG, Am Schimberg 1, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRA 7287), vertr. d.: 1. ALMA MONTE GmbH, c/o Hotel Tannenhof, Am Schimberg 1 a, 35708 Haiger, (Komplementärin), vertr. d.: 1.1. Igor Pius, Frankfurt, (Geschäftsführer), 1.2. Evgenia Pius, Frankfurt, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Tannenhof GmbH & Co. KG, Am Schimberg 1, 35708 Haiger, findet mit Genehmigung des Gerichts keine Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 350.545,15 €. Es ist ein Massebestand in Höhe von 6.455,26 € vorhanden.
Insolvenzgericht Wetzlar, den 13.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 8/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Tannenhof GmbH & Co. KG, Am Schimberg 1, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRA 7287), vertr. d.: 1. ALMA MONTE GmbH, c/o Hotel Tannenhof, Am Schimberg 1 a, 35708 Haiger, (Komplementärin), vertr. d.: 1.1. Igor Pius, Frankfurt, (Geschäftsführer), 1.2. Evgenia Pius,…
3 IN 8/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Tannenhof GmbH & Co. KG, Am Schimberg 1, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRA 7287), vertr. d.: 1. ALMA MONTE GmbH, c/o Hotel Tannenhof, Am Schimberg 1 a, 35708 Haiger, (Komplementärin), vertr. d.: 1.1. Igor Pius, Frankfurt, (Geschäftsführer), 1.2. Evgenia Pius, Frankfurt, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Holger Käs festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
XXX
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 11 InsVV a.F.
XXX
EUR
um 35 % erhöht zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Auslagen zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsätzen vom 13.05.2025 und 31.05.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 15.967,78 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von XXX EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 11 InsVV a.F. daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach XXX EUR.
Gemäß § 11 Abs. 3 InsVV sind bei der Festsetzung jedoch Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Demnach sind je nach den Besonderheiten des Einzelfalles Erhöhungen, Zu- oder Abschläge gerechtfertigt (§§ 10, 3 InsVV).
Die Erhöhung der Regelvergütung von 25 % um 35 % ist dadurch geboten, dass
* alle Verfügungsgeschäfte des vorläufigen Insolvenzverwalters der Zustimmung unterlagen.
* der Geschäftsbetrieb für die Dauer von 1 Monat mit 24 Mitarbeitern fortgeführt wurde.
Zur weiteren Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters Bezug genommen.
Die Erhöhung der Vergütung hält auch einer Gesamtschau stand.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 8/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Tannenhof GmbH & Co. KG, Am Schimberg 1, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRA 7287), vertr. d.: 1. ALMA MONTE GmbH, c/o Hotel Tannenhof, Am Schimberg 1 a, 35708 Haiger, (Komplementärin), vertr. d.: 1.1. Igor Pius, Frankfurt, (Geschäftsführer), 1.2. Evgenia Pius,…
3 IN 8/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Tannenhof GmbH & Co. KG, Am Schimberg 1, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRA 7287), vertr. d.: 1. ALMA MONTE GmbH, c/o Hotel Tannenhof, Am Schimberg 1 a, 35708 Haiger, (Komplementärin), vertr. d.: 1.1. Igor Pius, Frankfurt, (Geschäftsführer), 1.2. Evgenia Pius, Frankfurt, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Holger Käs festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
XXX
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
XXX
EUR
um 30 % erhöht zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Auslagen zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von XXX EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.05.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 23.183,57 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von XXX EUR.
Mit der vorgenannten Regelvergütung ist allerdings nur die Mühewaltung in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten.
Das vorliegende Verfahren ist jedoch gemessen an dem an dem AG Wetzlar anhängigen Verfahren was die Anforderungen an die Insolvenzverwaltung, Verfahrensdurchführung, Dauer und den Schwierigkeitsgrad angehet als überdurchschnittlich zu bewerten, so dass Zuschläge zur Regelvergütung gerechtfertigt sind.
Die Erhöhung der Regelvergütung um 30 % ist dadurch geboten, dass
- die Arbeitsverhältnisse abzuwickeln waren.
- der Betrieb sanierend übertragen wurde.
Auf die ausführliche Begründung des Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Die Erhöhung hält auch der Gesamtschau der Tätigkeiten im Insolvenzverfahren stand.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 280,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 100 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 8/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Tannenhof GmbH & Co. KG, Am Schimberg 1, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRA 7287), vertr. d.: 1. ALMA MONTE GmbH, c/o Hotel Tannenhof, Am Schimberg 1 a, 35708 Haiger, (Komplementärin), vertr. d.: 1.1. Igor Pius, Frankfurt, (Geschäftsführer), 1.2. Evgenia Pius,…
3 IN 8/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotel Tannenhof GmbH & Co. KG, Am Schimberg 1, 35708 Haiger (AG Wetzlar, HRA 7287), vertr. d.: 1. ALMA MONTE GmbH, c/o Hotel Tannenhof, Am Schimberg 1 a, 35708 Haiger, (Komplementärin), vertr. d.: 1.1. Igor Pius, Frankfurt, (Geschäftsführer), 1.2. Evgenia Pius, Frankfurt, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 16.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse (§ 207 InsO).
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 4.613,00 EUR geleistet wird.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung, und der vollständige Beschluss nebst Rechtsbehelfsbelehrung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Wetzlar, 01.06.2026
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