Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hotels by HR Berlin-Siemensstadt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 153856
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB153856
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Robert Kalman Kennedy
Rolle
Geschäftsführer (Vertreter)
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Ende
16.09.2026
Prüfungstermin und Abstimmungstermin
16.10.2026 , 13:00 Uhr
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotels by HR Berlin-Siemensstadt GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 19.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 16.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotels by HR Berlin-Siemensstadt GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren sind verschiedene Geschäftsführer als Vertreter genannt, zunächst Robert Kalman Kennedy, später Dr. Benedikt de Bruyn und Dr. Gordon Geiser. Die Prüfung n…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hotels by HR Berlin-Siemensstadt GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren sind verschiedene Geschäftsführer als Vertreter genannt, zunächst Robert Kalman Kennedy, später Dr. Benedikt de Bruyn und Dr. Gordon Geiser. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; die Frist zum Widerspruch endet am 16.09.2026. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 15.09.2026 einen besonderen Termin zur Prüfung der nachgemeldeten Forderungen sowie einen Erörterungs- und Abstimmungstermin für den von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan vom 03.09.2026 bestimmt. Dieser Termin findet am 16.10.2026 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3605 IN 400/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hotels by HR Berlin-Siemensstadt GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Kalman Kennedy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 153856
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 19.…
3605 IN 400/26
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hotels by HR Berlin-Siemensstadt GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Kalman Kennedy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 153856
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 19.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1-49 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hotels by HR Berlin-Siemensstadt GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Benedikt de Bruyn und Dr. Gordon Geiser,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 153856
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht C…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hotels by HR Berlin-Siemensstadt GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Benedikt de Bruyn und Dr. Gordon Geiser,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 153856
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 15.09.2026 beschlossen:
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Besonderer Termin zur Prüfung der nachgemeldeten Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans vom 03.09.2026 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf Freitag, den 16. Oktober 2026, 13.00 Uhr
im Saal 218 des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Der Insolvenzplan nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Sofern Stellungnahmen eingehen, können diese auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten, geänderten Insolvenzplan.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat,
2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, die an der Schuldnerin beteiligte Person, der Sachwalter und die Schuldnerin geladen.
Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung.
Soweit Beteiligte an dem besonderen Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden Sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
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