Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hubertusstraße 26, 47638 Straelen
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 11415
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1304.HRB11415
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
31 IN 13/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.03.2026 , 10:05 Uhr
Eröffnung
05.08.2026 , 13:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.10.2026
Prüfungstermin
17.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung der Hout und Poels GmbH & Co KG.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Holdinggesellschaften
Geschäftstätigkeit
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und Übernahme der Geschäftsführung der Hout und Poels GmbH & Co KG
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Kleve hat am 25.03.2026 um 10:05 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11415 eingetragen und wird gesetzlich durch die Liquidatoren Herrn Daniel Hout und Herrn Johannes Poels vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mark Steh bestellt worden. Mit der Anordnung sind gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist das Zahlungsverbot auferlegt worden, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. ist am 25.03.2026 zunächst mit vorläufigen Maßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mark Steh bestellt. Aufgrund eines am 20.03.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin wegen Zahlung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. ist am 25.03.2026 zunächst mit vorläufigen Maßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mark Steh bestellt. Aufgrund eines am 20.03.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist das Insolvenzverfahren am 05.08.2026 um 13:08 Uhr eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mark Steh ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 06.10.2026. Der Prüfungstermin, der dem Stichtag entspricht, findet am 17.11.2026 statt. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden ab dem 20.10.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. ist am 05.08.2026 um 13:08 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 20.03.2026. Zuvor waren bereits am 25.03.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet un…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. ist am 05.08.2026 um 13:08 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 20.03.2026. Zuvor waren bereits am 25.03.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Mark Steh zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im eröffneten Verfahren ist ebenfalls Rechtsanwalt Mark Steh als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 06.10.2026. Der Prüfungstermin, der dem Stichtag entspricht, findet am 17.11.2026 statt. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Die Tabelle mit den Forderungen und Anmeldeunterlagen werden ab dem 20.10.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. mit Sitz in Straelen ist beim Amtsgericht Kleve anhängig. Am 25.03.2026 um 10:05 Uhr sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Rechtsanwalt Mark Steh ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldne…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. mit Sitz in Straelen ist beim Amtsgericht Kleve anhängig. Am 25.03.2026 um 10:05 Uhr sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Rechtsanwalt Mark Steh ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; Zahlungen sind nur noch an den Verwalter zu leisten. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Am 05.08.2026 um 13:08 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage ist der am 20.03.2026 eingegangene Antrag der Schuldnerin. Rechtsanwalt Mark Steh ist nun zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.10.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.11.2026. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 20.10.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Am 16.09.2026 ist der Antrag auf Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen. Am 09.10.2026 sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Das verwaltete Vermögen betrug 93.623,82 EUR. Die Regelvergütung beträgt 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters. Der Pauschbetrag für Auslagen ist vom Gericht festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 13/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11415 eingetragenen Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L., Hubertusstraße 26, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Daniel Hou…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 13/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11415 eingetragenen Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L., Hubertusstraße 26, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Daniel Hout, Hubertusstr. 26, 47638 Straelen und Herrn Johannes Poels, Hubertusstr. 26, 47638 Straelen
Geschäftszweig: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung der Hout und Poels GmbH & Co KG.
ist am 25.03.2026, um 10:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
31 IN 13/26
Amtsgericht Kleve, 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 13/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11415 eingetragenen Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L., Hubertusstraße 26, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Daniel Hout, Hubertusstr. 26, 47638 Straelen u…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 13/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11415 eingetragenen Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L., Hubertusstraße 26, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Daniel Hout, Hubertusstr. 26, 47638 Straelen und Herrn Johannes Poels, Hubertusstr. 26, 47638 Straelen
Geschäftszweig: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung der Hout und Poels GmbH & Co KG.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.08.2026, um 13:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Mark Steh, Königstraße 88, 47198 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.11.2026.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 20.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -7 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
31 IN 13/26
Kleve, 05.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 13/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11415 eingetragenen Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L., Hubertusstraße 26, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Daniel Hout, Händels…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 13/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11415 eingetragenen Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L., Hubertusstraße 26, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Daniel Hout, Händelstr. 17, 47638 Straelen und Herrn Johannes Jakob Poels, Zeppelinstr. 30, 47638 Straelen
ist der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Gericht eingegangen. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -7 eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 14 Tagen.
31 IN 13/26
Amtsgericht Kleve, 16.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 13/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11415 eingetragenen Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L., Hubertusstraße 26, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Daniel Hout, Händels…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 13/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 11415 eingetragenen Hout und Poels Beteiligungsgesellschaft mbH i.L., Hubertusstraße 26, 47638 Straelen, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Daniel Hout, Händelstr. 17, 47638 Straelen und Herrn Johannes Jakob Poels, Zeppelinstr. 30, 47638 Straelen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Das verwaltete Vermögen betrug 93.623,82 EUR.
Die Regelvergütung beträgt 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Die Mindestvergütung richtet sich nach den §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Das Gericht hat die Regelvergütung festgesetzt.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf den Vergütungsantrag vom 14.09.2026.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -7 eingesehen werden.
31 IN 13/26
Amtsgericht Kleve, 09.10.2026
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