Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HR Success Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Großenhainer Str. 66, 01127 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 44423
EUID
DEU1104.HRB44423
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
551 (531) IN 1207/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralf Hage
Adresse
Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
Telefon
0351 4400740
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.07.2024 , 10:10 Uhr
Eröffnung
05.09.2024 , 11:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.10.2024
Frist für Anträge und Stellungnahmen
03.12.2024
Gegenstand des Unternehmens
Arbeitnehmerüberlassung und -vermittlung sowie andere Personaldienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dresden hat am 25.07.2024 um 10:10 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HR Success Management GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Hendrik Müller, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Ralf Hage ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht anders zustimmt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR Success Management GmbH ist am 05.09.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 25.07.2024 Ralf Hage zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und allgemeine vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Der endgültige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralf Hage. Gläubiger müssen i…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR Success Management GmbH ist am 05.09.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 25.07.2024 Ralf Hage zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und allgemeine vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Der endgültige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralf Hage. Gläubiger müssen ihre Forderungen im Rang des § 38 InsO bis zum 22.10.2024 schriftlich anmelden. Anträge, Stellungnahmen und Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 03.12.2024 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1207/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HR Success Management GmbH, Großenhainer Straße 66, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 44423
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Müller
- wurde am 25.07.2024 um 10:10 Uhr Ralf Hage…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1207/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HR Success Management GmbH, Großenhainer Straße 66, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 44423
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Müller
- wurde am 25.07.2024 um 10:10 Uhr Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefax 0351 4400751, Email geschäftlich hage@dmp-solutions.de, Telefon geschäftlich 0351 4400740 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 (531) IN 1207/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR Success Management GmbH, Großenhainer Straße 66, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 44423
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Müller
- wurde am 05.09.2024 um 11:45 Uhr das Insolvenz…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 (531) IN 1207/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR Success Management GmbH, Großenhainer Straße 66, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 44423
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Müller
- wurde am 05.09.2024 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Ralf Hage, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefax: 0351 4400751 Email geschäftlich: hage@dmp-solutions.de Telefon geschäftlich: 0351 4400740
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 22.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 03.12.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1207/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR Success Management GmbH, Großenhainer Straße 66, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 44423
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Müller
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.10.2024…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1207/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR Success Management GmbH, Großenhainer Straße 66, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 44423
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Müller
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.10.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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