Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HR-Zone GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 14236
EUID
DEG1103.HRB14236
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 273/23
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Rönsch
Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 15 / Süd 9, 03044 Cottbus
Termine & Fristen
Eröffnung
22.01.2024 , 06:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.03.2024
Berichtstermin
25.03.2024
Prüfungstermin
25.03.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR-Zone GmbH in Cottbus ist am 22.01.2024 um 06:52 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Rönsch ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.03.2024 beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.03.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 25.03.2024. Bis zu diesem Termin sind schriftliche Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zur Beschlussfassung beim Insolvenzgericht einzureichen. Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR-Zone GmbH, Querstraße 48, 03044 Cottbus, wurde am 22.01.2024, um 06:52 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Matthias Rönsch, Gerhart-Hauptmann-Straße 15 / Süd 9, 03044 Cottbus. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bi…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR-Zone GmbH, Querstraße 48, 03044 Cottbus, wurde am 22.01.2024, um 06:52 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Matthias Rönsch, Gerhart-Hauptmann-Straße 15 / Süd 9, 03044 Cottbus. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 25. März 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 23. Januar 2024, Az.: 63 IN 273/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR-Zone GmbH, Querstraße 48, 03044 Cottbus, ist am 17.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 18. Oktober 2024, 63 IN 273/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR-Zone GmbH, Querstraße 48, 03044 Cottbus, ist am 17.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 18. Oktober 2024, 63 IN 273/23
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