Eröffnungsbeschluss Brandenburg HRB 14236

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Insolvenzprofil

HR-Zone GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 14236
EUID
DEG1103.HRB14236

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 273/23
Phase
Eröffnungsbeschluss

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Matthias Rönsch
Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 15 / Süd 9, 03044 Cottbus

Termine & Fristen

Eröffnung
22.01.2024 , 06:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.03.2024
Berichtstermin
25.03.2024
Prüfungstermin
25.03.2024

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR-Zone GmbH in Cottbus ist am 22.01.2024 um 06:52 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Rönsch ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.03.2024 beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.03.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 25.03.2024. Bis zu diesem Termin sind schriftliche Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zur Beschlussfassung beim Insolvenzgericht einzureichen. Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR-Zone GmbH, Querstraße 48, 03044 Cottbus, wurde am 22.01.2024, um 06:52 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Matthias Rönsch, Gerhart-Hauptmann-Straße 15 / Süd 9, 03044 Cottbus. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bi…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HR-Zone GmbH, Querstraße 48, 03044 Cottbus, ist am 17.10.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).Cottbus, den 18. Oktober 2024, 63 IN 273/23

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