Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HS Systemgastronomische Betriebe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Tannenstraße 5, 46485 Wesel
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 28651
EUID
DER1202.HRB28651
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 94/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.01.2025
Prüfungstermin
07.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Gastronomiebetrieben im Bereich Systemgastronomie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS Systemgastronomische Betriebe GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Duisburg hat die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 07.07.2025. Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 26.05.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS Systemgastronomische Betriebe GmbH ist beim Amtsgericht Duisburg anhängig. Im Dezember 2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 15.01.2025 festgelegt wurde. Bis zu diesem Termin …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HS Systemgastronomische Betriebe GmbH ist beim Amtsgericht Duisburg anhängig. Im Dezember 2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 15.01.2025 festgelegt wurde. Bis zu diesem Termin konnten schriftliche Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen eingelegt werden. Im Mai 2025 erfolgte eine weitere Anordnung zur Prüfung der nach dem Ablauf der ursprünglichen Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren. Der neue Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 07.07.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 94/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28651 eingetragenen HS Systemgastronomische Betriebe GmbH, Tannenstr. 5, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Stefan Max Stolle, Bismarckstr.…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 94/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28651 eingetragenen HS Systemgastronomische Betriebe GmbH, Tannenstr. 5, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Stefan Max Stolle, Bismarckstr. 8, 46483 Wesel und Herr Thorsten Hütter, Tannenstr. 5, 46485 Wesel
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist der 07.07.2025.
62 IN 94/18
Amtsgericht Duisburg, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 94/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28651 eingetragenen HS Systemgastronomische Betriebe GmbH, Tannenstr. 5, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Stefan Max Stolle, Bismarckstr.…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 94/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28651 eingetragenen HS Systemgastronomische Betriebe GmbH, Tannenstr. 5, 46485 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Stefan Max Stolle, Bismarckstr. 8, 46483 Wesel und Herr Thorsten Hütter, Tannenstr. 5, 46485 Wesel
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
62 IN 94/18
Amtsgericht Duisburg, 04.12.2024
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