Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
H.T.G. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 14812
EUID
DER1504.HRB14812
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 71/19
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Budnik
Adresse
Hohenzollernstraße 172, 41063 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Anordnung Nachtragsverteilung
22.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.T.G. GmbH ist eröffnet. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 14812 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Hans Jürgen Henatsch vertreten. Rechtsanwalt Andreas Budnik ist als Insolvenzverwalter bestellt. Das Gericht hat die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO). Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 71/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 14812 eingetragenen H.T.G. GmbH, Rönneterring 11, 41068 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans Jürgen Henatsch, Hehn 21…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 71/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 14812 eingetragenen H.T.G. GmbH, Rönneterring 11, 41068 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans Jürgen Henatsch, Hehn 210 , 41069 Mönchengladbach
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Budnik, Hohenzollernstraße 172, 41063 Mönchengladbach
wird hinsichtlich der im Grundbuch des Amtsgerichts Mönchengladbach von Mönchengladbach-Land Blatt 3057 Abt. III unter der lfd. Nr. 10 eingetragenen Grundschuld für die Insolvenzschuldnerin die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
32 IN 71/19
Amtsgericht Mönchengladbach, 22.06.2026
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