Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 23837
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Insolvenzprofil
htservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Viktoriastraße 5, 53879 Euskirchen
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 23837
EUID
DER3201.HRB23837
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 177/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Franz Zilkens
Adresse
Eifelring 45-49, 53879 Euskirchen
Termine & Fristen
Eröffnung
12.01.2024 , 11:34 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.02.2024
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
05.04.2024
Prüfungsstichtag nachträglicher Forderungen
02.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
a) Dienstleistungen aller Art für die Durchführung von Immobilien-Sanierungen und Modernisierungen, b) Facility Management, c) Sanierung und Modernisierung von Bestandsimmobilien als Generalunternehmer; d) Fliesen- und Plattenleger, Mosaikleger; e) Parkettleger; f) Einbau von genormten Baufertigteilen; g) Raumausstatter; h) Rollladen- und Sonnenschutztechnik; i) Kabelverlegung im Hochbau; j) Holz- und Bautenschutz; k) Haus- und Wohnungsauflösungen, Entrümpelungen, Nachlassauflösungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der htservice GmbH wurde am 12.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Franz Zilkens ernannt worden. Forderungen der Gläubiger waren bis zum 19.02.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 05.04.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde festgestellt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Das Gericht hat demnach angeordnet, dass nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden, wobei der Prüfungsstichtag der 02.12.2025 war. Später hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt, wobei ein Betrag von 170.329,40 EUR an Forderungen im Range des § 38 InsO festgestellt wurde, jedoch kein Verteilungsbetrag zur Verfügung stand. Schließlich ist das Verfahren mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 177/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23837 eingetragenen htservice GmbH, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Heike Teusch, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen
hat da…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 177/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23837 eingetragenen htservice GmbH, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Heike Teusch, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 170.329,40 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
97 IN 177/23
Amtsgericht Bonn, 26.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 177/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23837 eingetragenen htservice GmbH, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Heike Teusch, Loorweg 143, 51143 Köln
reicht nach Mit…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 177/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23837 eingetragenen htservice GmbH, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Heike Teusch, Loorweg 143, 51143 Köln
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 27.04.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 1 500,00 EUR bei der Zahlstelle Bonn, Bundesbank Filiale Köln IBAN DE91 3700 0000 0038 0015 10 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
97 IN 177/23
Amtsgericht Bonn, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 177/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23837 eingetragenen htservice GmbH, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Heike Teusch, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen
wird mang…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 177/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23837 eingetragenen htservice GmbH, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Heike Teusch, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau eingesehen werden.
97 IN 177/23
Amtsgericht Bonn, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 177/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23837 eingetragenen htservice GmbH, gegründet am 20.12.2016, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Heike Teusch, Loorweg 143, 51143 Köln
wird wegen Zahlu…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 177/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23837 eingetragenen htservice GmbH, gegründet am 20.12.2016, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Heike Teusch, Loorweg 143, 51143 Köln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.01.2024, um 11:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Franz Zilkens, Eifelring 45-49, 53879 Euskirchen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
97 IN 177/23
Amtsgericht Bonn, 12.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 177/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23837 eingetragenen htservice GmbH, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Heike Teusch, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen
wird a…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 177/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23837 eingetragenen htservice GmbH, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Frau Heike Teusch, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 177/23
Amtsgericht Bonn, 13.10.2025
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