Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hülsmann e.K., Stefan
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.K.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Lindenstraße 18 b, 06406 Bernburg (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 10648
EUID
DEW1215.HRA10648
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 265/18 (351)
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
27.03.2025
Schlusstermin
09.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Stefan Hülsmann e.K. wird vom Amtsgericht Magdeburg geführt. Im Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters sowie des Insolvenzverwalters durch Beschluss festgesetzt. Der Schuldner hatte Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vergütungsanträgen. Das mündliche Verfahren ist aufgehoben worden, stattdessen wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Es wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, wobei die Abnahme der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgen. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 09.10.2025 bestimmt. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 6.505.779,45 EUR, für die Verteilung steht ein Betrag von 167.018,58 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Stefan Hülsmann e.K., geb. am 26.12.1963, Lindenstraße 18 b, 06406 Bernburg (Saale), Inhaber der Apotheke "Blaue Apotheke", Lindenstraße 11, 06406 Bernburg (AG Stendal, HRA 10648), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts …
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Stefan Hülsmann e.K., geb. am 26.12.1963, Lindenstraße 18 b, 06406 Bernburg (Saale), Inhaber der Apotheke "Blaue Apotheke", Lindenstraße 11, 06406 Bernburg (AG Stendal, HRA 10648), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 265/18 (351) - (01.07.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Stefan Hülsmann e.K., geb. am 26.12.1963, Lindenstraße 18 b, 06406 Bernburg (Saale), Inhaber der Apotheke "Blaue Apotheke", Lindenstraße 11, 06406 Bernburg (AG Stendal, HRA 10648), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters/Sachwalters durch Beschluss des In…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Stefan Hülsmann e.K., geb. am 26.12.1963, Lindenstraße 18 b, 06406 Bernburg (Saale), Inhaber der Apotheke "Blaue Apotheke", Lindenstraße 11, 06406 Bernburg (AG Stendal, HRA 10648), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters/Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 265/18 (351) - (01.07.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Stefan Hülsmann e.K., geb. am 26.12.1963, Lindenstraße 18 b, 06406 Bernburg (Saale), Inhaber der Apotheke "Blaue Apotheke", Lindenstraße 11, 06406 Bernburg (AG Stendal, HRA 10648), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Zur weiteren Verfahrensabwicklung ist …
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Stefan Hülsmann e.K., geb. am 26.12.1963, Lindenstraße 18 b, 06406 Bernburg (Saale), Inhaber der Apotheke "Blaue Apotheke", Lindenstraße 11, 06406 Bernburg (AG Stendal, HRA 10648), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Zur weiteren Verfahrensabwicklung ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 09.10.2025 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 6.505.779,45 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 167.018,58 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 265/18 (351) - (11.08.2025)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 265/18 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Stefan Hülsmann e.K., geb. am 26.12.1963, Lindenstraße 18 b, 06406 Bernburg (Saale), Inhaber der Apotheke "Blaue Apotheke", Lindenstraße 11, 06406 Bernburg (AG Stendal, HRA 10648), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgeh…
340 IN 265/18 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Stefan Hülsmann e.K., geb. am 26.12.1963, Lindenstraße 18 b, 06406 Bernburg (Saale), Inhaber der Apotheke "Blaue Apotheke", Lindenstraße 11, 06406 Bernburg (AG Stendal, HRA 10648), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO). Zur weiteren Verfahrensabwicklung wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Dem Schuldner, den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des Sachwalters und des Insolvenzverwalters vom 26.01.2023 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Vergütung und Auslagen des Sachwalters und des Insolvenzverwalters festzusetzen. Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Magdeburg, 13.03.2025
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