Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 5495
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hülsta AG & Co. KG
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Insolvenzeröffnung
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Stammdaten
Rechtsform
AG & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Karl-Hüls-Straße 1, 48703 Stadtlohn
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRA 5495
EUID
DER2707.HRA5495
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
83 IN 21/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Philip Schober
Adresse
Widdesdorfer Straße 190, 50825 Köln
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
13.02.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hülsta AG & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5495, wird vom Amtsgericht Münster behandelt. Zunächst wurde Rechtsanwalt Philip Schober als Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabenbereich die Prüfung der Forderung der DIHUG GmbH und die Wahrnehmung der Gläubigerrechte für diese Forderung umfasste. In diesem Bereich hatte er allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Später ist am 25.01.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im Verfahren war eine Gläubigerversammlung für den 13.02.2024 zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters anberaumt, hier insbesondere die Zustimmung zu einem Anteilskauf- und Abtretungsvertrag über die wesentlichen Beteiligungen und Forderungen der Insolvenzschuldnerin zu einem Kaufpreis von insgesamt 15,00 Euro. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Rechtsanwälte Eckert Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB in Hannover.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5495 eingetragenen hülsta AG & Co. KG, Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hüls Holding AG, Hertenstein…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5495 eingetragenen hülsta AG & Co. KG, Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hüls Holding AG, Hertensteinstraße 2, 6004 Luzern, Schweiz, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Knecht, Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn,
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover,
wird Rechtsanwalt Philip Schober, Widdesdorfer Straße 190, 50825 Köln, z. Sonderinsolvenzverw. bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der unter laufenden Nummer 0/23 zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung der DIHUG GmbH, Stadtlohn, sowie die Wahrnehmung der Gläubigerrechte für diese Forderung in diesem Insolvenzverfahren .
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
83 IN 21/23
Amtsgericht Münster, 23.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5495 eingetragenen hülsta AG & Co. KG, Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hüls Holding AG, Hertenstein…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5495 eingetragenen hülsta AG & Co. KG, Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hüls Holding AG, Hertensteinstraße 2, 6004 Luzern, Schweiz, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Knecht, Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eckert Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier: Zustimmung zu dem bereits geschlossenen Anteilskauf- und Abtretungsvertrag vom 09.11.2023 zwischen dem Insolvenzverwalter und der MH Deutsche Möbelindustrie Beteiligungen GmbH über die wesentlichen Beteiligungen einschließlich der Forderungen der Insolvenzschuldnerin zu einem Kaufpreis von insgesamt 15,00 Euro,
bestimmt auf
Dienstag, 13.02.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
83 IN 21/23
Amtsgericht Münster, 23.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5495 eingetragenen hülsta AG & Co. KG, Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hüls Holding AG, Hertenstein…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 83 IN 21/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5495 eingetragenen hülsta AG & Co. KG, Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hüls Holding AG, Hertensteinstraße 2, 6004 Luzern, Schweiz, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Knecht, Karl-Hüls-Str. 1, 48703 Stadtlohn,
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover,
ist am 25.01.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
83 IN 21/23
Amtsgericht Münster, 29.01.2024
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