Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüniche Baby-Express GmbH & Co. KG, vertreten durch die Schlingloff Beteiligungs GmbH, ist ein besonderer Prüfungstermin für Forderungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet wurden, auf den 17.11.2025 festgesetzt. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Insolvenzverwalter hat am 04.12.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverlichkeiten nicht ausreicht. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr wurde bereits festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 190/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüniche Baby-Express GmbH & Co. KG, Gartenstraße 33, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRA 92890), vertr. d.: 1. Schlingloff Beteiligungs GmbH, Krämerstraße 43-45, 36381 Schlüchtern, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Schlingloff, Heuba…
70 IN 190/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüniche Baby-Express GmbH & Co. KG, Gartenstraße 33, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRA 92890), vertr. d.: 1. Schlingloff Beteiligungs GmbH, Krämerstraße 43-45, 36381 Schlüchtern, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Schlingloff, Heubacher Weg 2c, 64823 Groß-Umstadt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO am 04.12.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hanau, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 190/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüniche Baby-Express GmbH & Co. KG, Gartenstraße 33, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRA 92890), vertr. d.: 1. Schlingloff Beteiligungs GmbH, Krämerstraße 43-45, 36381 Schlüchtern, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Schlingloff, Heuba…
70 IN 190/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüniche Baby-Express GmbH & Co. KG, Gartenstraße 33, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRA 92890), vertr. d.: 1. Schlingloff Beteiligungs GmbH, Krämerstraße 43-45, 36381 Schlüchtern, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Schlingloff, Heubacher Weg 2c, 64823 Groß-Umstadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 12.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 190/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüniche Baby-Express GmbH & Co. KG, Gartenstraße 33, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRA 92890), vertr. d.: 1. Schlingloff Beteiligungs GmbH, Krämerstraße 43-45, 36381 Schlüchtern, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Schlingloff, Heuba…
70 IN 190/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüniche Baby-Express GmbH & Co. KG, Gartenstraße 33, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRA 92890), vertr. d.: 1. Schlingloff Beteiligungs GmbH, Krämerstraße 43-45, 36381 Schlüchtern, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Schlingloff, Heubacher Weg 2c, 64823 Groß-Umstadt, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr, c/o Rechtsanwälte Westhelle und Partner, Luisenplatz 1, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 23601390, Fax: 0611 23601399, E-Mail: s.mahr@westhelleundpartner.eu, Internet: www.westhelleundpartner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 07.11.2025
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