Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 11894
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hugo I Gastro UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 11894
EUID
DER2507.HRB11894
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 27/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Antragseingang
28.03.2024
Eröffnung
01.08.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.09.2024
Berichtstermin
02.10.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
02.10.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungsstichtag
09.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb von gastronomischen Betrieben
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hugo I Gastro UG (haftungsbeschränkt) wurde am 21.05.2024 durch das Amtsgericht Essen eröffnet. Im Rahmen der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, die Beschränkung der Verfügungsrechte des Schuldners sowie das Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner. Am 12.06.2024 wurde das Rubrum des Eröffnungsbeschlusses wegen einer offenbaren Unrichtigkeit berichtigt, um den Handelsnamen "Trattoria Villa Italia" korrekt einzubeziehen. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 09.06.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hugo I Gastro UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.08.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 28.03.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock ernannt worden. Die Frist…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hugo I Gastro UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.08.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 28.03.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 13.09.2024. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist für den 02.10.2024 um 09:00 Uhr angesetzt worden. In diesem Rahmen sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden. Die Tabelle mit den Forderungen ist ab dem 19.09.2024 zur Einsicht niedergelegt worden. Zudem ist im schriftlichen Verfahren die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet worden, wobei der Prüfungsstichtag für einen besonderen Prüfungstermin auf den 09.06.2026 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Hugo I Gastro UG (haftungsbeschränkt), Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jashari Alban, Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen und Frau Rosario Nistico, Horster Str. 200…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Hugo I Gastro UG (haftungsbeschränkt), Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jashari Alban, Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen und Frau Rosario Nistico, Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
164 IN 27/24
Amtsgericht Essen, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 11894 eingetragenen Hugo I Gastro UG (haftungsbeschränkt), Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jashari Alba…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 11894 eingetragenen Hugo I Gastro UG (haftungsbeschränkt), Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jashari Alban, Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen und Frau Rosario Nistico, Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Betrieb von gastronomischen Betrieben
ist am 21.05.2024, um 13:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 27/24
Amtsgericht Essen, 21.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 11894 eingetragenen Hugo I Gastro UG (haftungsbeschränkt), auf handelnd unter "Trattoria Villa Italia", Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 11894 eingetragenen Hugo I Gastro UG (haftungsbeschränkt), auf handelnd unter "Trattoria Villa Italia", Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jashari Alban, Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen und Frau Rosario Nistico, Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen
wird das Rubrum des Beschlusses vom 21.05.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
... der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 11894 eingetragenen Hugo I Gastro UG (haftungsbeschränkt), auch handelnd unter "Trattoria Villa Italia", Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jashari Alban, Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen und Frau Rosario Nistico, Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen
Essen, 12.06.2024
Amtsgericht
Braun
Richterin am Amtsgericht
164 IN 27/24
Amtsgericht Essen, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/24
Über das Vermögen
der Hugo I Gastro UG (haftungsbeschränkt), gegründet am 20.12.2012, Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jashari Alban, Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen und Herrn Rosario Nistico, Horster Str. 200…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 27/24
Über das Vermögen
der Hugo I Gastro UG (haftungsbeschränkt), gegründet am 20.12.2012, Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jashari Alban, Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen und Herrn Rosario Nistico, Horster Str. 200, 45897 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Betrieb von gastronomischen Betrieben
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.08.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 02.10.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
164 IN 27/24
Essen, 01.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.