Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Humance Maritime Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Meiendorfer Mühlenweg 32, 22393 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 124647
EUID
DEK1101.HRB124647
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 475/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Simon Boës
Adresse
Krohnstieg 43, 22415 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.01.2026 , 14:31 Uhr
Eröffnung
13.05.2026 , 10:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.07.2026
Berichtstermin
10.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung und der Vertrieb von Software aller Art, die Beratung im Zusammenhang mit solchen Softwareentwicklungen, die Durchführung von Schulungen und Seminaren, technische und kaufmännische Unternehmensberatung sowie alle mit den vorstehenden Dienstleistungen in Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich des Verkaufs und Vertriebs von Hard- und Software und Forschung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Humance Maritime Services GmbH ist am 13.05.2026 um 10:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 28.11.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Vor der Eröffnung sind am 19.01.2026 um 14:31 Uhr vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Simon Boës zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwalt Simon Boës zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.07.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.08.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 475/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124647 eingetragenen Humance Maritime Services GmbH, Meiendorfer Mühlenweg 32, 22393 Hamburg, führungslos, vertreten durch den Gesellschafter Herrn Dr. Robert …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 475/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124647 eingetragenen Humance Maritime Services GmbH, Meiendorfer Mühlenweg 32, 22393 Hamburg, führungslos, vertreten durch den Gesellschafter Herrn Dr. Robert Felix Kubera,
Geschäftszweig: die Entwicklung und der Vertrieb von Software aller Art, die Beratung im Zusammenhang mit solchen Softwareentwicklungen, die Durchführung von Schulungen und Seminaren u. a.
ist am 19.01.2026, um 14:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Simon Boës, Krohnstieg 43, 22415 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 475/25
Amtsgericht Hamburg, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 475/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124647 eingetragenen Humance Maritime Services GmbH, Meiendorfer Mühlenweg 32, 22393 Hamburg, führungslos, vertreten durch den Gesellschafter Herrn Dr. Robert Felix Kubera,
Geschäftszweig: die En…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 475/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124647 eingetragenen Humance Maritime Services GmbH, Meiendorfer Mühlenweg 32, 22393 Hamburg, führungslos, vertreten durch den Gesellschafter Herrn Dr. Robert Felix Kubera,
Geschäftszweig: die Entwicklung und der Vertrieb von Software aller Art, die Beratung im Zusammenhang mit solchen Softwareentwicklungen, die Durchführung von Schulungen und Seminaren u. a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.05.2026, um 10:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Simon Boës, Krohnstieg 43, 22415 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.08.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 475/25
Amtsgericht Hamburg, 13.05.2026
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