Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IBT Systemverbundbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 224202
EUID
DEF1103R.HRB224202
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 136/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel
Adresse
Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBT Systemverbundbau GmbH ist anhängig. Die Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel ist zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt, deren Aufgabenbereich sich auf die Prüfung der Forderungen lfd. Nr. 37 und 38 beschränkt. Im schriftlichen Verfahren werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich Änderungen früherer Anmeldungen geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 11.03.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 136/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 224202 B eingetragenen IBT Systemverbundbau GmbH, Große Elbstraße 277a, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Wölflingseder
wir…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 136/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 224202 B eingetragenen IBT Systemverbundbau GmbH, Große Elbstraße 277a, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Wölflingseder
wird Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst Prüfung der Forderungen lfd. Nr. 37 und 38. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
67c IN 136/22
Amtsgericht Hamburg, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 136/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 224202 B eingetragenen IBT Systemverbundbau GmbH, Große Elbstraße 277a, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Wölflingseder
wir…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 136/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 224202 B eingetragenen IBT Systemverbundbau GmbH, Große Elbstraße 277a, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik Wölflingseder
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B425 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 136/22
Amtsgericht Hamburg, 14.01.2026
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