Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Wohnungsauflösung, Entrümpelung, Entsorgung sowie Abrissarbeiten. Dazu gehören insbesondere die Räumung und fachgerechte Entsorgung von Immobilien, einschließlich der Auflösung von Haushalten in besonderen Lebenssituationen, wie beispielsweise nach einem Umzug, einer Geschäftsaufgabe oder dem Versterben eines Bewohners. Zusätzlich umfasst der Unternehmenszweck die Durchführung von Reinigungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, einschließlich kleinerer Renovierungen, Rückbau- und Abrissmaßnahmen. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Hausmeisterdienstleistungen an, einschließlich Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten an Immobilien und Grundstücken.
Das Amtsgericht Münster hat am 15.06.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Humanus Ibbenbüren Service GmbH, eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 15363, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Anordnung erfolgte um 15:16 Uhr auf Grundlage der §§ 21 und 22 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling bestellt worden. Es sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung
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