Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HUNTER & FARMER GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bielefelder Straße 425, 32758 Detmold
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 9352
EUID
DER2307.HRB9352
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
50 IN 24/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Pantlen
Adresse
Hermannstr. 31, 32756 Detmold
Termine & Fristen
Antragseingang
23.02.2026
Eröffnung
20.04.2026 , 18:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.06.2026
Einsichtnahme Unterlagen
17.06.2026
Berichtstermin
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung in den Bereichen Marketing, Produkten, Design und Kommunikation, Entwicklung von Marketing-, Marken- und Kommunikationstrategien und Designkonzepten. Der Betrieb einer Werbeagentur. Beratung, Konzeption und Durchführung von Maß- nahmen in den Bereichen Digitaler Technologien, Internet, Apps, Public Relation, Events, Dialogmedien, Performance Marketing, Data Marketing, Personalmarketing, Organisationsberatung, Corporate Branding, Beha- viour und Identity sowie die Ausführung aller Geschäfte, die mit den vorerwähnten Zwecken in Zusammenhang stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der HUNTER & FARMER GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9352, ist am 20.04.2026 um 18:32 Uhr das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin, der am 23.02.2026 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Pantlen ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.06.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gläubiger haben unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 06.07.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, darunter der Person des Insolvenzverwalters und der Einsetzung des Gläubigerausschusses, bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 17.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 24/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9352 eingetragenen HUNTER & FARMER GmbH, Bielefelder Straße 425, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Brinkmann
Geschäftszweig: Beratung in den Bereichen Marketin…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 24/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9352 eingetragenen HUNTER & FARMER GmbH, Bielefelder Straße 425, 32758 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Brinkmann
Geschäftszweig: Beratung in den Bereichen Marketing, Produkten, Design und Kommunikation, Entwicklung von Marketing-, Marken- und Kommunikationstrategien und Designkonzepten, der Betrieb einer Werbeagentur u. a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.04.2026, um 18:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Hermannstr. 31, 32756 Detmold.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
50 IN 24/26
Detmold, 20.04.2026
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