Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 22136
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HVD Planungs- und Projektierungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Girardetstraße 1-5, 45131 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 22136
EUID
DER2503.HRB22136
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 60/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.03.2025
Fristende Stellungnahme
28.05.2025
Aufhebung
20.02.2026 , 07:13 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen, das Projekt- und Qualitätsmanagement, die Hausverwaltung, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HVD Planungs- und Projektierungs-GmbH ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und deren Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 18.03.2025 festgelegt wurde. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind gemäß §§ 63, 64 InsO festgesetzt worden. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 79.922,00 EUR, wovon ein Betrag von 3.734,05 EUR zur Verteilung steht. Das Insolvenzverfahren ist am 20.02.2026 um 7:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 60/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 22136 eingetragenen HVD Planungs- und Projektierungs-GmbH, Fischlaker Höfe 95, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Preußner, Girardetstr. 1-5, 4513…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 60/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 22136 eingetragenen HVD Planungs- und Projektierungs-GmbH, Fischlaker Höfe 95, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Preußner, Girardetstr. 1-5, 45131 Essen
wird heute, am 20.02.2026, um 7:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
164 IN 60/21
Amtsgericht Essen, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 60/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 22136 eingetragenen HVD Planungs- und Projektierungs-GmbH, Fischlaker Höfe 95, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Preußner, Girardetstr. 1-5, 4…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 60/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 22136 eingetragenen HVD Planungs- und Projektierungs-GmbH, Fischlaker Höfe 95, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Preußner, Girardetstr. 1-5, 45131 Essen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
164 IN 60/21
Amtsgericht Essen, 04.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 60/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 22136 eingetragenen HVD Planungs- und Projektierungs-GmbH, Fischlaker Höfe 95, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Preußner, Girardetstr. 1-5, 4…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 60/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 22136 eingetragenen HVD Planungs- und Projektierungs-GmbH, Fischlaker Höfe 95, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Preußner, Girardetstr. 1-5, 45131 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von 29.932,59 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV. Für die fehlende Buchhaltung wird ein Zuschlag nach § 3 InsVV von 15 % gewährt.
Weiterhin sind Zustellungsauslagen gem. § 4 Abs. 2 InsVV i.V.m. KV 9002 GKG i.H.v. 3,50 €/Zustellung festgesetzt worden.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt. Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
164 IN 60/21
Amtsgericht Essen, 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 60/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22136 eingetragenen HVD Planungs- und Projektierungs-GmbH, Fischlaker Höfe 95, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Preußner, Girardetstr.…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 60/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22136 eingetragenen HVD Planungs- und Projektierungs-GmbH, Fischlaker Höfe 95, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Preußner, Girardetstr. 1-5, 45131 Essen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Trockel & Kollegen, Zweigertstr. 43, 45130 Essen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
28.05.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
164 IN 60/21
Amtsgericht Essen, 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 60/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 22136 eingetragenen HVD Planungs- und Projektierungs-GmbH, Fischlaker Höfe 95, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Preußner, Girardetstr. 1-5, 4…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 60/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 22136 eingetragenen HVD Planungs- und Projektierungs-GmbH, Fischlaker Höfe 95, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Preußner, Girardetstr. 1-5, 45131 Essen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 79.922,00 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 3.734,05 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
164 IN 60/21
Amtsgericht Essen, 28.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.