Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hartmann BessereFriseure.de GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heckstraße 32, 45239 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 18378
EUID
DER2503.HRB18378
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
164 IN 79/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres
Adresse
Heinrich-Held-Str. 16, 45133 Essen
Termine & Fristen
Eröffnung
29.01.2024 , 13:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.03.2024
Berichtstermin
25.03.2024
Prüfungstermin
31.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb und die Betreuung von eigenen und fremden Friseur- und Kosmetikbetrieben. Die Entwicklung von Unternehmens- und Rationalisierungskonzepten für Handwerks-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe. Die Entwicklung von Franchisesystemen. Die Durchführung von Workshops und Fachseminaren zur Produktivitätssteigerung im Friseur- und Kosmetikbereich. Die Produktentwicklung und der Vertrieb im Groß- und Einzelhandel von Eigen- und/oder Handelsmarken für den Friseur- und Kosmetikbereich sowie für verwandte Branchen. Die Entwicklung von Marketing- und Werbestrategien und die Erbringung von allgemeinen Werbe-Dienstleistungen, sofern keine besonderen behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hartmann BessereFriseure.de GmbH ist am 29.01.2024 um 13:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag wurde von einem Gläubiger gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 07.03.2024. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 25.03.2024. Am 20.02.2024 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 31.03.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 79/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 18378 eingetragenen Hartmann BessereFriseure.de GmbH, Heckstr. 32, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Funk, Heckstr. 32, 45239 Essen
wird die Pr…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 79/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 18378 eingetragenen Hartmann BessereFriseure.de GmbH, Heckstr. 32, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Funk, Heckstr. 32, 45239 Essen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
164 IN 79/23
Amtsgericht Essen, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 79/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 18378 eingetragenen Hartmann BessereFriseure.de GmbH, gegründet am 25.01.2005, Heckstr. 32, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Funk, Heckstr. 32, 45239 Essen
Geschäftszwe…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 79/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 18378 eingetragenen Hartmann BessereFriseure.de GmbH, gegründet am 25.01.2005, Heckstr. 32, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Funk, Heckstr. 32, 45239 Essen
Geschäftszweig: Betrieb und die Betreuung von eigenen und fremden Friseur- und Kosmetikbetrieben
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 29.01.2024, um 13:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.09.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags eines/einer Gläubigers/in.
Zugleich werden die Verfahren 164 IN 79/23 und 164 IN 81/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres, Heinrich-Held-Str. 16, 45133 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.03.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
164 IN 79/23
Essen, 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 79/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 18378 eingetragenen Hartmann BessereFriseure.de GmbH, Heckstr. 32, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Funk, Heckstr. 32, 45239 Essen
ist am 20.0…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 79/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 18378 eingetragenen Hartmann BessereFriseure.de GmbH, Heckstr. 32, 45239 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Funk, Heckstr. 32, 45239 Essen
ist am 20.02.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
164 IN 79/23
Amtsgericht Essen, 21.02.2024
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