Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
hwv hardwareversand.de GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Daimlerweg 4, 59519 Möhnesee
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 5956
EUID
DER1901.HRB5956
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 97/15
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Adresse
Königswall 21, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Schlusstermin
18.08.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Versandhandel mit Waren und Produkten aller Art, insbesondere der Unterhaltungselektronik, Telekommunikation und elektronischen Datenverarbeitung
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hwv hardwareversand.de GmbH hat das Amtsgericht Arnsberg der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 3erm 38 InsO belaufen sich auf 1.104.072,94 EUR, wobei für die Verteilung ein Betrag von 171.940,00 EUR zur Verfügung steht. Ein Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters, zur Anhörung über die Vergütung sowie zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf Dienstag, den 18.08.2026, um 11:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg (Sitzungssaal A 109) bestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hwv hardwareversand.de GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger übt sein Amt seit dem 01.10.2015 aus. Im Laufe des Verfahrens wurden Forderungen von Insolvenzgläubigern im Range des § 38 InsO in Höhe von 1.104.072,94 EUR festgestellt. Für di…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hwv hardwareversand.de GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger übt sein Amt seit dem 01.10.2015 aus. Im Laufe des Verfahrens wurden Forderungen von Insolvenzgläubigern im Range des § 38 InsO in Höhe von 1.104.072,94 EUR festgestellt. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von 171.940,00 EUR zur Verfügung. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Ein Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) wurde auf den 18.08.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Arnsberg bestimmt, um die Schlussrechnung zu erörtern und die Vergütung des Verwalters festzusetzen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden durch Beschluss vom 20.08.2026 auf einen Endbetrag von 125.197,34 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer festgesetzt. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 97/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5956 eingetragenen hwv hardwareversand.de GmbH, Daimlerweg 4, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Schwalbe, Daimlerweg 4, 59519 Möhnesee
…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 97/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5956 eingetragenen hwv hardwareversand.de GmbH, Daimlerweg 4, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Schwalbe, Daimlerweg 4, 59519 Möhnesee
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.104.072,94 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 171.940,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
10 IN 97/15
Amtsgericht Arnsberg, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 97/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5956 eingetragenen hwv hardwareversand.de GmbH, Daimlerweg 4, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Schwalbe, Daimlerweg 4, 59519 Möh…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 97/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5956 eingetragenen hwv hardwareversand.de GmbH, Daimlerweg 4, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Schwalbe, Daimlerweg 4, 59519 Möhnesee
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Leipzig, Prager Straße 17, 04103 Leipzig
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des Verwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
wird bestimmt auf
Dienstag, 18.08.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
10 IN 97/15
Amtsgericht Arnsberg, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 97/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5956 eingetragenen hwv hardwareversand.de GmbH, Daimlerweg 4, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Schwalbe, Daimlerweg 4, 59519 Möh…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 97/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5956 eingetragenen hwv hardwareversand.de GmbH, Daimlerweg 4, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Schwalbe, Daimlerweg 4, 59519 Möhnesee
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Leipzig, Prager Straße 17, 04103 Leipzig
Insolvenzverwalter: Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung x EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x EUR
Zwischensumme x EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x EUR x EUR
Endbetrag x EUR
x
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.10.2015 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 631.811,97 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 40.386,24 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 768 Gläubigern auf 16.400,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 310 % und damit auf den Betrag von 125.197,34 EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 18.08.2026 verwiesen.
Das Gericht hält hier im Wege der Gesamtschau, auch im Hinblick auf die Ausführungen des Sachverständigen Dr. Reck zum Belegwesen, einen Zuschlag von 210 % für geboten, aber auch ausreichend.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Arnsberg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 eingesehen werden.
10 IN 97/15
Amtsgericht Arnsberg, 20.08.2026
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