Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HYCON Energy-Systems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hathumarstraße 16, 33098 Paderborn
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 16448
EUID
DER2809.HRB16448
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 278/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt
Adresse
Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
Telefon
[Insolvenzverw.Telefon]
Termine & Fristen
Antrag
28.11.2025
Eröffnung
10.03.2026 , 09:53 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.04.2026
Einsichtnahme Unterlagen
05.05.2026
Prüfungstermin
19.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Konzeptionierung, Planung, Beratung, An- und Verkauf, Vermietung von PV-Systemen und Energiespeichern, Wasserstoff- Systemkomponenten, Re-Verstromungssystemen (Brennstoffzellen, KWK-Anlagen, etc.), Wärmeerzeugungssystemen, IT- Soft- und Hardware, Datennetzwerken, Sicherheitstechnik, Ankauf und Verkauf von thermischer und elektrischer Energie, Verwaltung eigenen Vermögens, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Nutzenergieerzeugungsanlagen, Speicher- und Verteilungsanlagen; Steuerung, Überwachung inkl. Monitoring von Nutzenergieerzeugungsanlagen, Speicher- und Verteilungsanlagen; Erbringung von Ingenieurdienstleistungen bei Planung, Bau und Betrieb von Nutzenergieerzeugungs-, - Speicher- und Verteilungsanlagen, sowie damit einhergehende Dienstleistungen (z.B. Consulting-Dienstleistungen).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Paderborn hat am 10.03.2026 um 09:53 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HYCON Energy-Systems GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgt wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 28.11.2025. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.04.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 19.05.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.05.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 278/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 16448 eingetragenen HYCON Energy-Systems GmbH, Hathumarstraße 16, 33098 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Hillebrand, Cyriakusstraße 28 , 59590 Geseke und He…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 278/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 16448 eingetragenen HYCON Energy-Systems GmbH, Hathumarstraße 16, 33098 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Hillebrand, Cyriakusstraße 28 , 59590 Geseke und Herrn Julian Philip Klug, Oeschberg 2 , 40885 Ratingen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.03.2026, um 09:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn, Telefon: [Insolvenzverw.Telefon], Fax: [Insolvenzverw.Fax].
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 19.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person d. Insolvenzverw.,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 278/25
Paderborn, 10.03.2026
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